Jahrelang war die Antwort einfach: Der individuelle Sanierungsfahrplan bringt fünf Prozentpunkte mehr Förderung auf jede Maßnahme, kostet nach Abzug des Zuschusses gut tausend Euro und rechnet sich damit fast immer. Seit dem 21. Juli 2026 stimmt dieser Satz nicht mehr.
Der Bonus wird jetzt nur noch auf den Teil der förderfähigen Kosten gezahlt, der über 30.000 € liegt. Wer eine einzelne Maßnahme unterhalb dieser Grenze plant, bekommt durch den iSFP keinen Cent mehr Zuschuss. Trotzdem lohnt er sich bei größeren Sanierungen weiterhin, nur aus einem anderen Grund als früher.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der iSFP-Bonus gilt seit dem 21. Juli 2026 nur noch für Kosten oberhalb von 30.000 €
- Unter dieser Schwelle bringt der Fahrplan keine höhere Förderung mehr
- Sein eigentlicher Wert liegt jetzt woanders: Er verdoppelt die förderfähigen Höchstkosten von 30.000 auf 60.000 €
- Bei 60.000 € Investition steigt der Zuschuss dadurch von 4.500 auf 10.500 €
- Er rechnet sich je nach Honorar ab etwa 33.000 bis 39.000 € Investitionsvolumen
- Bei kleinen Maßnahmen ist der Steuerbonus nach § 35c EStG mit 20 Prozent oft die bessere Wahl
- Für die Heizungsförderung der KfW gibt es ohnehin keinen iSFP-Bonus
Was sich am 21. Juli 2026 geändert hat
Die Grundförderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle liegt weiterhin bei 15 Prozent. Betroffen sind Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, der Fenster- und Außentürtausch, Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung.
Geändert hat sich, wie der iSFP-Bonus berechnet wird. Früher kamen die fünf Prozentpunkte ab dem ersten Euro obendrauf, aus 15 Prozent wurden pauschal 20. Heute gilt die Formel anders: 15 Prozent auf die gesamten förderfähigen Kosten, plus 5 Prozent nur auf den Anteil oberhalb von 30.000 €.
Für einen Fenstertausch über 18.000 € heißt das: 2.700 € Zuschuss mit Fahrplan, 2.700 € ohne. Vor dem 21. Juli wären es 3.600 € gewesen.
Der Bonus ist nicht mehr der Hauptgrund
Die wichtigere Funktion des iSFP wird in der Diskussion um die fünf Prozentpunkte oft übersehen. Er hebt die Grenze der förderfähigen Ausgaben an. Ohne Fahrplan berücksichtigt das BAFA höchstens 30.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr, mit Fahrplan 60.000 €. Alles darüber zahlst du selbst, egal wie hoch der Fördersatz ist.
Genau daran hängt der Vorteil bei größeren Sanierungen. Gerechnet für Maßnahmen an der Gebäudehülle im selbst genutzten Einfamilienhaus:
| Investition | Zuschuss ohne iSFP | Zuschuss mit iSFP | Unterschied |
|---|---|---|---|
| 18.000 € | 2.700 € | 2.700 € | 0 € |
| 30.000 € | 4.500 € | 4.500 € | 0 € |
| 40.000 € | 4.500 € | 6.500 € | 2.000 € |
| 60.000 € | 4.500 € | 10.500 € | 6.000 € |
Bei 60.000 € stammen von den 6.000 € Unterschied nur 1.500 € aus dem eigentlichen Bonus. Die übrigen 4.500 € kommen allein daher, dass ohne Fahrplan die Hälfte der Rechnung gar nicht erst gefördert wird.
Im Mehrfamilienhaus sind die Höchstgrenzen seit Juli gestaffelt. Ohne iSFP gelten 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten. Mit iSFP verdoppeln sich diese Werte auf 60.000, 30.000 und 15.000 €.
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Ab welcher Summe er sich rechnet
Ein iSFP für ein Ein- oder Zweifamilienhaus kostet in der Praxis 1.300 bis 2.500 €. Das BAFA übernimmt über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohnungen. Wohnungseigentümergemeinschaften bekommen unter bestimmten Voraussetzungen einmalig 250 € zusätzlich.
Dein Eigenanteil liegt damit zwischen etwa 650 und 1.850 €. Diesen Betrag muss der Fördervorteil erst wieder einspielen. Oberhalb von 30.000 € wächst der Vorteil um 20 Cent je zusätzlich investiertem Euro, weshalb die Schwelle je nach Honorar bei rund 33.000 bis 39.000 € Investitionsvolumen liegt.
Als grobe Orientierung: Planst du eine einzelne Maßnahme, lohnt der Fahrplan aus reiner Fördersicht nicht mehr. Planst du eine umfassende Sanierung mit Dach, Fassade und Fenstern, bleibt er klar im Plus.
Bei kleinen Maßnahmen lohnt der Blick auf die Steuer
Wer unter der 30.000-Euro-Schwelle bleibt, sollte den Zuschuss gegen den Steuerbonus nach § 35c EStG rechnen. Der bringt 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre mit 7, 7 und 6 Prozent, und ist auf 40.000 € Steuerermäßigung je Objekt begrenzt.
Beim Fenstertausch über 18.000 € stehen damit 3.600 € Steuerermäßigung gegen 2.700 € BAFA-Zuschuss. Dazu kommt, dass für den Steuerbonus kein Energieberater und kein Antrag vor Auftragsvergabe nötig ist, sondern nur eine Fachunternehmerbescheinigung. Voraussetzung ist, dass du das Haus selbst bewohnst und es älter als zehn Jahre ist.
Beide Wege lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Du musst dich entscheiden, und seit Juli fällt die Entscheidung bei kleinen Vorhaben häufiger zugunsten der Steuer aus.
Was der Fahrplan sonst noch bringt
Der iSFP ist ab dem Tag der Erstellung 15 Jahre gültig, und der erhöhte Kostendeckel gilt in dieser Zeit für alle im Plan enthaltenen Maßnahmen. Einen Umsetzungszwang gibt es nicht.
Praktisch wichtiger ist die Kombination mit dem Kalenderjahr: Weil die Höchstgrenze je Wohneinheit und Jahr gilt, kannst du eine große Sanierung über mehrere Jahre strecken und den Deckel jedes Jahr neu ausschöpfen. Wer Dach, Fassade und Fenster ohnehin nacheinander angeht, holt so deutlich mehr Zuschuss heraus als bei einer Sammelrechnung.
Der zweite Nutzen liegt in der Reihenfolge. Ein Energieberater rechnet durch, welche Maßnahme welchen Effekt hat und was aufeinander aufbauen muss. Eine neue Heizung vor der Dämmung wird zu groß dimensioniert, eine Innendämmung ohne Feuchteschutz kann Schäden verursachen. Solche Fehler kosten mehr als der Fahrplan.
Für die Heizung gilt der Bonus nicht
Ein verbreitetes Missverständnis: Die Heizungsförderung läuft nicht über das BAFA, sondern über die KfW im Programm 458, und dort gibt es keinen iSFP-Bonus. Der Zuschuss setzt sich aus 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und einem einkommensabhängigen Bonus von bis zu 40 Prozent zusammen, maximal 80 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind dort auf 28.000 € für die erste Wohneinheit gedeckelt.
Beide Töpfe lassen sich parallel nutzen, sie haben eigene Anträge und eigene Obergrenzen. Der Fahrplan wirkt ausschließlich auf den BAFA-Teil, also auf die Gebäudehülle und die übrige Anlagentechnik.
Ein Punkt gilt für beide Wege: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Verträge dürfen vorher geschlossen werden, aber nur mit aufschiebender Bedingung, also unter dem Vorbehalt der Förderzusage.
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Häufige Fragen
Lohnt sich der iSFP 2026 überhaupt noch?
Bei größeren Sanierungen ja. Ab etwa 33.000 bis 39.000 € Investitionsvolumen übersteigt der Fördervorteil den Eigenanteil für den Fahrplan. Bei 60.000 € Investition liegt der Unterschied bei 6.000 €. Für eine einzelne kleine Maßnahme unterhalb von 30.000 € bringt er keine höhere Förderung mehr.
Was genau hat sich am 21. Juli 2026 geändert?
Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird seitdem nur noch auf den Teil der förderfähigen Kosten gewährt, der über 30.000 € liegt. Vorher galt er ab dem ersten Euro. Die Grundförderung von 15 Prozent und die Höchstgrenzen von 30.000 beziehungsweise 60.000 € blieben unverändert.
Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan?
Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus 1.300 bis 2.500 €. Das BAFA übernimmt 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 €. Ab drei Wohnungen sind es maximal 850 €. Der Eigenanteil liegt damit meist zwischen 650 und 1.850 €.
Gibt es den iSFP-Bonus auch für eine neue Heizung?
Nein. Die Heizungsförderung läuft über die KfW im Programm 458 und kennt keinen iSFP-Bonus. Dort gelten 30 Prozent Grundförderung plus Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis maximal 80 Prozent, gedeckelt auf 28.000 € förderfähige Kosten. Der Fahrplan wirkt nur auf die BAFA-Förderung für Gebäudehülle und Anlagentechnik.
Wie lange gilt ein iSFP?
15 Jahre ab Erstellung. In dieser Zeit gelten der erhöhte Kostendeckel und der Bonus für alle im Plan enthaltenen Maßnahmen. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Einen Zwang zur Umsetzung gibt es nicht.
Was du als Nächstes tun kannst
- Schätze das gesamte Investitionsvolumen für die nächsten Jahre, nicht nur für die erste Maßnahme.
- Liegt es unter 30.000 €, rechne den Steuerbonus nach § 35c gegen den BAFA-Zuschuss.
- Liegt es darüber, hole Angebote für den Sanierungsfahrplan ein und prüfe die Eintragung des Beraters in der Energieeffizienz-Expertenliste.
- Plane bei großen Vorhaben, Maßnahmen über zwei Kalenderjahre zu verteilen, um den Deckel zweimal zu nutzen.
- Stelle den Förderantrag, bevor du den Auftrag vergibst.
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