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Wärmepumpen-Förderung 2026 gekürzt: Das ändert sich ab 21. Juli

von Clever-Bauen.de Redaktion | Juli 22, 2026

Am 21. Juli 2026 ist die reformierte Heizungsförderung in Kraft getreten – Teil des neuen Heizungsgesetzes. Für Wärmepumpen gibt es weiterhin Geld vom Staat, aber die Boni wurden umgebaut: Geringverdiener bekommen künftig etwas mehr, mittlere und höhere Einkommen dagegen spürbar weniger. Und das ist erst der Anfang, denn die Förderung sinkt in den nächsten Jahren weiter. Hier erfährst du, was sich konkret geändert hat, wer betroffen ist und was du jetzt tun solltest.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die Grundförderung bleibt bei 30 %, der Effizienzbonus von 5 % entfällt
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 %
  • Der Einkommensbonus ist jetzt gestaffelt: 40 / 30 / 10 % je nach Einkommen
  • Maximal förderfähige Kosten sinken von 30.000 € auf 28.000 €
  • Der maximale Zuschuss liegt bei bis zu 80 % bzw. 22.400 € – aber die Förderung sinkt weiter

Was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?

Die Förderung läuft weiter über das KfW-Programm 458 und setzt sich weiterhin aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen. Verändert haben sich die einzelnen Bausteine – die folgende Tabelle zeigt den direkten Vergleich:

Förderbaustein Bis 20.07.2026 Ab 21.07.2026
Grundförderung 30 % 30 % (unverändert)
Effizienzbonus +5 % entfällt
Klimageschwindigkeitsbonus +20 % +16 %
Einkommensbonus +30 % (bis 40.000 € zvE) +40 / 30 / 10 % (bis 30 / 40 / 50.000 € zvE)
Maximaler Fördersatz 70 % 80 %
Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit) 30.000 € 28.000 €
Maximaler Zuschuss 21.000 € 22.400 €

Auf den ersten Blick klingt „bis zu 80 %“ nach mehr. Der höhere Maximalsatz greift aber nur für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Weil gleichzeitig der Effizienzbonus komplett wegfällt, der Klimabonus schrumpft und die förderfähigen Kosten sinken, bleibt für die meisten Haushalte unterm Strich weniger übrig.

Wer bekommt jetzt mehr, wer weniger?

Entscheidend ist dein zu versteuerndes Jahreseinkommen (zvE). Der neue Einkommensbonus ist sozial gestaffelt:

  • Bis 30.000 € zvE: 40 % Einkommensbonus – das sind 10 Prozentpunkte mehr als vorher.
  • Bis 40.000 € zvE: 30 % – wie bisher.
  • Bis 50.000 € zvE: 10 % – hier gab es vorher nichts, jetzt immerhin etwas.
  • Über 50.000 € zvE: kein Einkommensbonus.

Für jedes minderjährige Kind im Haushalt wird das anzusetzende Einkommen zusätzlich um 10.000 € reduziert – Familien rutschen so leichter in eine höhere Bonusstufe. Wichtig: Den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % bekommst du nur, wenn du eine alte Heizung austauschst (z. B. Öl, Kohle, Nachtspeicher oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung) und das Haus selbst bewohnst. Vermieter erhalten maximal 30 % Grundförderung.

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Zwei Rechenbeispiele

Angenommen, eine Wärmepumpe inklusive Einbau kostet 28.000 € und ersetzt eine alte Gasheizung in einem selbst bewohnten Haus:

  • Haushalt mit 28.000 € zvE: 30 % Grund + 16 % Klimabonus + 40 % Einkommen = 86 %, gedeckelt auf 80 %. Zuschuss: 22.400 €. Nach altem Recht wären es maximal 21.000 € gewesen – dieser Haushalt gewinnt also leicht.
  • Haushalt mit 60.000 € zvE: 30 % Grund + 16 % Klimabonus + 0 % Einkommen = 46 %. Zuschuss: 12.880 €. Nach altem Recht (30 % + 20 % + 5 % Effizienzbonus = 55 % von 30.000 €) wären es rund 16.500 € gewesen – hier fehlen also etwa 3.600 €.

Die Botschaft ist klar: Wer wenig verdient, fährt etwas besser, alle anderen bekommen spürbar weniger als noch bis Juli 2026.

Ausblick: Die Förderung sinkt weiter

Die Kürzung vom 21. Juli ist nur der erste Schritt. Die Heizungsförderung bleibt zwar grundsätzlich bis 2030 bestehen, wird aber schrittweise abgebaut:

  • Ab 1. Februar 2027 sinken die maximal förderfähigen Kosten alle sechs Monate um jeweils 750 €.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus reduziert sich ab Februar 2027 halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte und läuft bis 2028 aus.
  • Die Grundförderung soll ab dem ersten Quartal 2027 von 30 % auf 15 % fallen. Ein neuer Wertschöpfungsbonus von 15 % soll das ausgleichen – aber nur für Wärmepumpen aus EU-Produktion. Geräte von außerhalb der EU verlieren die Hälfte der Grundförderung.

Wer jetzt handelt, sichert sich also die aktuell noch höchsten Sätze. Je länger du wartest, desto geringer fällt der Zuschuss aus.

Was du jetzt tun solltest

  1. Angebote einholen: Lass dir von Fachbetrieben ein Angebot mit individueller Förderberechnung erstellen – so weißt du genau, welcher Zuschuss für dein Einkommen und deine Heizung herauskommt.
  2. Förderantrag vor Auftragsvergabe: Der Zuschuss muss bei der KfW beantragt werden, bevor du den Auftrag verbindlich erteilst. Dabei hilft ein Fachbetrieb oder Energie-Effizienz-Experte.
  3. Nicht zu lange warten: Da die Sätze weiter sinken, ist der frühere Antrag der wirtschaftlich bessere.

Wie eine Wärmepumpe eingebaut wird und was sie insgesamt kostet, liest du im Ratgeber Wärmepumpe einbauen lassen. Deine individuellen Fördersätze kannst du außerdem auf unserer Wärmepumpen-Förderseite durchrechnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wird die Wärmepumpe 2026 noch gefördert?

Ja. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue, teils niedrigere Sätze, aber die Förderung über das KfW-Programm 458 läuft weiter – grundsätzlich bis 2030. Möglich sind je nach Einkommen und Heizungstausch Zuschüsse von 30 % bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.

Wie hoch ist die maximale Förderung ab 21. Juli 2026?

Der maximale Fördersatz liegt bei 80 % – erreichbar für selbst nutzende Haushalte mit niedrigem Einkommen, die eine alte Heizung austauschen. Da die förderfähigen Kosten auf 28.000 € gedeckelt sind, ergibt das einen maximalen Zuschuss von 22.400 €.

Was ist mit dem Klimageschwindigkeitsbonus?

Er wurde von 20 % auf 16 % gesenkt. Du bekommst ihn nur, wenn du eine alte Heizung (z. B. Öl, Kohle oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung) austauschst und das Haus selbst bewohnst. Ab Februar 2027 sinkt er weiter.

Bekomme ich jetzt weniger Förderung als früher?

Das hängt vom Einkommen ab. Haushalte mit niedrigem zu versteuerndem Einkommen können durch den höheren Einkommensbonus etwas mehr bekommen. Mittlere und höhere Einkommen erhalten wegen des entfallenen Effizienzbonus und des kleineren Klimabonus meist mehrere Tausend Euro weniger.

Lohnt sich die Wärmepumpe trotz Kürzung noch?

In den meisten Fällen ja: Bis zu 80 % Zuschuss sind weiterhin sehr viel, und die laufenden Heizkosten einer Wärmepumpe liegen deutlich unter denen einer fossilen Heizung. Weil die Förderung aber weiter sinkt, ist ein früher Antrag finanziell im Vorteil.

Fazit

Seit dem 21. Juli 2026 ist die Wärmepumpen-Förderung umgebaut: Die Grundförderung bleibt bei 30 %, der Effizienzbonus entfällt, der Klimabonus sinkt auf 16 % und der Einkommensbonus ist neu gestaffelt. Geringverdiener können bis zu 80 % bzw. 22.400 € bekommen, mittlere und höhere Einkommen dagegen deutlich weniger als vorher. Da die Sätze in den kommenden Jahren weiter sinken, lohnt sich ein früher Förderantrag – am besten mit einem Angebot samt individueller Förderberechnung.

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