Wer in Nordrhein-Westfalen nach einem Zuschuss für die Solaranlage sucht, findet vor allem geschlossene Türen. Das Land fördert private Dachanlagen und Speicher seit 2022 nicht mehr, und die Programme von Köln, Bonn und Dortmund waren 2026 schon im Sommer leer. Trotzdem bekommt jeder Haushalt in NRW Förderung, sie steht nur nicht als Zuschuss auf einem Bescheid: null Prozent Mehrwertsteuer, keine Einkommensteuer und zwanzig Jahre garantierte Einspeisevergütung.
Dieser Ratgeber zeigt, was diese Bausteine bei einer typischen Anlage wert sind, welche Städte in NRW 2026 noch etwas dazulegen, und warum zwei Termine wichtiger sind als jede Zuschusssuche: der 31. Dezember 2026 für die Einspeisevergütung und die Solarpflicht, die seit Januar 2026 auch bei Dachsanierungen greift.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Land NRW zahlt seit April 2022 keinen Zuschuss mehr für private Photovoltaikanlagen und Speicher
- Vom Bund gibt es null Prozent Mehrwertsteuer bis 30 kWp, Steuerfreiheit der Erträge und 7,70 Cent Einspeisevergütung je Kilowattstunde
- Bei einer 10-kWp-Anlage sind das rund 2.500 Euro beim Kauf und etwa 10.000 Euro Einspeisevergütung über 20 Jahre
- Köln, Bonn und Dortmund haben ihre Zuschüsse für 2026 ausgeschöpft, Düsseldorf hat sein Programm ausgesetzt
- Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, behält die heutige Vergütung für 20 Jahre, danach soll sie nach dem Gesetzentwurf entfallen
- Seit 2026 ist Photovoltaik bei jeder vollständigen Dachsanierung Pflicht, und Pflichtanlagen fördern Köln und Bonn nicht
Warum die Suche nach dem Landeszuschuss ins Leere läuft
Bis 2022 hatte NRW mit progres.nrw ein beliebtes Programm für Batteriespeicher zu neuen Photovoltaikanlagen. Allein 2021 bewilligte das Land 23.000 Anträge mit 32 Millionen Euro, bis zum Stopp im Frühjahr 2022 kamen 14.000 weitere dazu. Danach erklärte das Land den Markthochlauf für geglückt und beendete die Speicherförderung für Privatleute zum 1. April 2022.
progres.nrw gibt es weiterhin, die aktuelle Richtlinie läuft bis Mitte 2027. Gefördert werden aber andere Dinge: Mieterstrom in Mehrfamilienhäusern, Anlagen auf kommunalen Gebäuden, Projekte von Unternehmen und Wohnungsgesellschaften. Für das Dach eines Ein- oder Zweifamilienhauses gibt es aus dem Programm nichts. Wer auf Vergleichsseiten noch von einem NRW-Speicherzuschuss liest, sieht den Stand von vor vier Jahren.
Die Förderung, die jeder in NRW bekommt
Die großen Beträge kommen vom Bund und gelten in jedem Bundesland gleich. Sie werden nicht beantragt, sondern greifen automatisch, wenn die Anlage die Bedingungen erfüllt.
| Baustein | Was er bringt | Bedingung |
|---|---|---|
| Null Prozent Mehrwertsteuer | 19 Prozent weniger auf Module, Wechselrichter, Speicher und Montage | Anlage bis 30 kWp am Wohnhaus, seit 2023 unbefristet |
| Keine Einkommensteuer | Einspeiseerlöse und Eigenverbrauch bleiben steuerfrei, keine Gewerbeanmeldung | bis 30 kWp am Einfamilienhaus |
| Einspeisevergütung | 7,70 Cent je Kilowattstunde bis 10 kWp, 6,66 Cent für den Anteil bis 40 kWp, bei Volleinspeisung 12,22 Cent | Inbetriebnahme zwischen 1. August 2026 und 31. Januar 2027, Zahlung für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr |
| KfW-Kredit 270 | Finanzierung bis 100 Prozent der Kosten, Laufzeit bis 30 Jahre | Antrag über die Hausbank vor Beginn, Zins hängt von Bonität und Laufzeit ab |
Eine Einschränkung gilt für alle neuen Anlagen seit Februar 2025: Ohne intelligentes Messsystem dürfen sie nur 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen. Für den Eigenverbrauch ändert das nichts, und bei Ost-West-Dächern fällt kaum Ertrag weg. Was es bei Süddächern ausmacht, steht im Ratgeber Photovoltaik Ost-West oder Süd.
Was die unsichtbare Förderung wert ist
Gerechnet für eine 10-kWp-Anlage ohne Speicher auf einem Süddach in NRW, Nettopreis 13.000 Euro, Jahresertrag 9.500 Kilowattstunden, davon 30 Prozent selbst verbraucht, Strompreis 37 Cent.
| Posten | Rechnung | Wert |
|---|---|---|
| Gesparte Mehrwertsteuer | 19 Prozent von 13.000 Euro | 2.470 Euro einmalig |
| Einspeisevergütung | 6.650 kWh × 7,70 Cent | rund 510 Euro im Jahr, rund 10.200 Euro über 20 Jahre |
| Ersparter Strombezug | 2.850 kWh × 37 Cent | rund 1.050 Euro im Jahr |
| Zum Vergleich: Kölner Zuschuss | Pauschale für 9 bis 14 kWp | 2.300 Euro einmalig, 2026 ausgeschöpft |
Die Mehrwertsteuerbefreiung ist also so viel wert wie der höchste kommunale Zuschuss in NRW, und die Einspeisevergütung bringt über die Laufzeit das Vierfache. Deshalb hängt die Rechnung weniger davon ab, ob die Stadt etwas zahlt, als davon, ob die Anlage noch unter das heutige EEG fällt.
Der Stichtag 31. Dezember 2026
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Entwurf einer EEG-Novelle beschlossen. Danach soll die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen ab dem 1. Januar 2027 entfallen und durch eine befristete Übergangsregelung und die Direktvermarktung ersetzt werden. Der Bundestag berät seit September darüber, Bundesrat und EU-Kommission müssen zustimmen. Beschlossen ist noch nichts, und die Höhe der Übergangsregelung ist offen.
Sicher ist dagegen der Bestandsschutz: Wer seine Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, bekommt die heutigen Sätze für das Inbetriebnahmejahr und 20 weitere Jahre. Entscheidend ist der Tag der Inbetriebnahme, nicht der Tag der Bestellung. Lieferzeiten, Montagetermine und der Zählerwechsel durch den Netzbetreiber brauchen zusammen oft mehrere Wochen, in einem Jahr mit vielen Anträgen auch länger. Wer die Anlage 2026 noch sicher haben will, sollte den Auftrag deshalb nicht bis November liegen lassen.
Kommunale Zuschüsse in NRW: Stand Oktober 2026
Einige Städte in NRW hatten eigene Programme, die meisten sind 2026 ausgeschöpft oder pausiert. Die Übersicht zeigt, was die Programme zahlen, wenn sie offen sind, und wie der Stand Anfang Oktober 2026 ist.
| Stadt | Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser | Stand |
|---|---|---|
| Köln | 1.500 € bis 5 kWp, 2.000 € bis 9 kWp, 2.300 € bis 14 kWp, 2.500 € darüber; Speicher 500 bis 1.300 €; höchstens 60 % der Kosten und 10.000 € je Gebäude und Jahr | Budget 2026 ausgeschöpft, Richtlinie läuft bis 31.12.2026 |
| Bonn | 100 € je kWp, nur bei voller Belegung der geeigneten Dachflächen; Gründach-Bonus 100 € je kWp; Dachgutachten 80 %, bis 1.000 € | Mittel 2026 ausgeschöpft, Programm lief von September 2021 bis Juni 2026, Fortsetzung 2027 offen |
| Dortmund | 1.000 € pauschal ab 5 kWp, nur selbst genutzte Häuser, zu versteuerndes Einkommen bis 75.000 € (Paare 150.000 €) | Antragsstopp seit 5. Juni 2026 |
| Düsseldorf | 1.000 € Grundbetrag plus 200 € je kWp, höchstens 10.000 € | seit 21. Januar 2026 ausgesetzt, Programm wird überarbeitet |
| Krefeld | 100 € je kWp, höchstens 1.000 €; Balkonkraftwerk 400 € | Verfügbarkeit zeigt die Stadt per Ampel auf ihrer Seite |
| Aachen, Münster | keiner; die Programme gelten nur für Mehrfamilienhäuser, Fassaden oder Gründächer | Ein- und Zweifamilienhäuser ausgeschlossen |
| Essen, Wuppertal | keiner mehr | Essen seit Juli 2025 wegen der Haushaltslage ausgesetzt, Wuppertal beendet ohne Fortsetzung |
Das Muster ist in allen Städten gleich: Die Töpfe öffnen zum Jahresanfang und sind nach wenigen Monaten leer. Bonn hat in knapp fünf Jahren 6.600 Anträge bewilligt, Dortmund musste schon im Juni stoppen. Wer 2027 einen Zuschuss will, sollte im Januar nachsehen, ob seine Stadt wieder öffnet, und den Antrag sofort stellen. In Köln und Dortmund muss er vor dem Auftrag vorliegen, in Köln darf der Fachbetrieb sogar erst nach dem Zuwendungsbescheid beauftragt werden. Bonn nimmt Anträge auch bis drei Monate nach der Schlussrechnung an, allerdings auf eigenes Risiko.
Wohnst du in einer anderen Kommune, lohnt eine Anfrage bei der Stadt oder bei deinen Stadtwerken, bevor du den Auftrag vergibst. Viele kleinere Programme tauchen in Übersichten nicht auf, verlangen aber ebenfalls den Antrag vor Beginn.
Pflichtanlagen bekommen keinen Zuschuss
Eine Regel übersehen viele: Köln und Bonn fördern keine Anlagen, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung gebaut werden. Bonn beschränkt die Förderung ausdrücklich auf Dächer ohne Solarpflicht, Köln schließt Maßnahmen aus, die auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen. Wer also 2026 sein Dach komplett saniert und deshalb Photovoltaik einbauen muss, geht bei diesen Programmen leer aus, selbst wenn sie wieder öffnen. Die Bundesvorteile gelten dagegen auch für Pflichtanlagen.
Die Solarpflicht in NRW
NRW hat die Solarpflicht in § 42a der Landesbauordnung geregelt. Seit dem 1. Januar 2025 gilt sie für alle neuen Wohngebäude, seit dem 1. Januar 2026 auch für Bestandsgebäude, wenn das Dach vollständig erneuert wird. Eine Reparatur einzelner Stellen löst die Pflicht nicht aus, der komplette Austausch der Dacheindeckung schon.
Die Anlage muss mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche belegen. Für kleinere Häuser gibt es stattdessen Pauschalen: 3 kWp beim Ein- und Zweifamilienhaus, 4 kWp bei drei bis fünf Wohnungen, 8 kWp bei sechs bis zehn Wohnungen. Eine Solarthermieanlage erfüllt die Pflicht ebenfalls. Ausgenommen sind Dächer, auf denen eine Anlage technisch nicht möglich ist, etwa wegen der Statik oder eines Reetdachs, Fälle mit Denkmalschutz und Anlagen, die sich in 25 Jahren nicht amortisieren würden. Bei Verstößen drohen beim Ein- und Zweifamilienhaus bis zu 5.000 Euro Bußgeld.
Die Mindestgröße ist bewusst klein. Wer ohnehin das Dach aufmacht, fährt mit einer größeren Anlage meist besser, weil Gerüst und Dachdecker schon da sind und jedes weitere Kilowatt vergleichsweise wenig kostet. Was beim Zusammenspiel von Dachsanierung und Photovoltaik zu beachten ist, steht im Ratgeber Photovoltaik im Neubau und bei der Sanierung.
Kostenlose Hilfe in NRW
Mit dem Solarkataster NRW des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima prüfst du kostenlos, ob dein Dach geeignet ist. Es zeigt Ausrichtung, Verschattung und einen Ertragsschätzwert für jedes Gebäude im Land und rechnet auf Wunsch die Wirtschaftlichkeit grob durch.
Die Verbraucherzentrale NRW vergleicht bis zu drei Angebote für Photovoltaik kostenlos: Du lädst sie online hoch, ein Energieberater prüft sie und bespricht das Ergebnis am Telefon oder per Video. Für einen Blick vor Ort gibt es den Eignungs-Check Solar, bei dem ein Berater Dach, Verschattung, Heizung und Anschlüsse im Haus prüft. Er dauert ein bis zwei Stunden und kostet 40 Euro, den Rest trägt das Bundeswirtschaftsministerium. Termine gibt es unter 0800 809 802 400.
Die richtige Reihenfolge
- Prüfe im Solarkataster NRW, welche Dachflächen sich eignen und wie viel Ertrag zu erwarten ist.
- Klär, ob eine Dachsanierung ansteht. Dann gilt die Solarpflicht, und Dach und Anlage sollten zusammen geplant werden.
- Sieh auf der Seite deiner Stadt nach, ob ein Programm offen ist. Wenn ja, stell den Antrag vor dem Auftrag.
- Hol drei Angebote ein und lass sie von der Verbraucherzentrale prüfen.
- Plane Bestellung, Montage und Zählerwechsel so, dass die Inbetriebnahme 2026 sicher ist.
- Melde die Anlage im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber an, sonst gibt es keine Einspeisevergütung.
Häufige Fragen
Gibt es in NRW eine Landesförderung für Photovoltaik?
Für private Dachanlagen und Speicher nicht mehr. Die Speicherförderung aus progres.nrw endete am 1. April 2022. Das Programm läuft bis Mitte 2027 weiter, fördert aber nur noch Mieterstrom, kommunale Gebäude und Projekte von Unternehmen.
Welche Städte in NRW zahlen einen Zuschuss?
Köln, Bonn, Dortmund, Düsseldorf und Krefeld haben Programme für Ein- und Zweifamilienhäuser, von 1.000 Euro pauschal in Dortmund bis 2.500 Euro in Köln. Im Oktober 2026 sind Köln, Bonn und Dortmund ausgeschöpft und Düsseldorf pausiert. Aachen und Münster fördern nur Mehrfamilienhäuser, Fassaden oder Gründächer.
Bekomme ich in NRW Förderung für den Batteriespeicher?
Vom Land nicht. Köln zahlte bis zur Ausschöpfung 500 bis 1.300 Euro je nach Größe. Vom Bund gilt für den Speicher dieselbe Mehrwertsteuerbefreiung wie für die Anlage, wenn er zusammen mit ihr oder für sie gekauft wird. Ob sich ein Speicher lohnt, rechnet der Ratgeber Photovoltaik mit Speicher: Kosten 2026 durch.
Was passiert 2027 mit der Einspeisevergütung?
Nach dem Gesetzentwurf vom Juli 2026 soll die feste Vergütung für Neuanlagen ab 2027 entfallen und durch eine befristete Übergangsregelung ersetzt werden. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten die heutigen Sätze für 20 Jahre.
Muss ich bei einer Dachsanierung in NRW Photovoltaik einbauen?
Seit dem 1. Januar 2026 ja, wenn das Dach vollständig erneuert wird. Beim Ein- und Zweifamilienhaus reichen 3 kWp oder 30 Prozent der Nettodachfläche. Ausnahmen gelten bei ungeeigneter Statik, Denkmalschutz oder fehlender Wirtschaftlichkeit.
Lohnt sich Photovoltaik in NRW ohne Zuschuss?
Im Rechenbeispiel bringt eine 10-kWp-Anlage für 13.000 Euro rund 1.050 Euro Stromersparnis und 510 Euro Einspeisevergütung im Jahr, also etwa 1.560 Euro. Die Anlage hat sich damit nach gut acht Jahren bezahlt gemacht, bei einer Laufzeit von 25 bis 30 Jahren. Der kommunale Zuschuss verkürzt das um ein bis anderthalb Jahre, entscheidet aber nicht über das Ergebnis.
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Was du als Nächstes tun kannst
- Gib deine Adresse im Solarkataster NRW ein und notiere Dachfläche und Ertragsschätzung.
- Schau auf der Seite deiner Stadt nach, ob ein Förderprogramm offen ist, und merke dir den Jahresanfang 2027 vor.
- Hol drei Angebote ein, die Montage, Zählerwechsel und Anmeldung enthalten.
- Lass die Angebote kostenlos von der Verbraucherzentrale NRW prüfen.
- Frag den Anbieter nach einem verbindlichen Termin für die Inbetriebnahme noch in diesem Jahr.
