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Photovoltaik Förderung Niedersachsen 2026: Was Privathaushalte bekommen

von Clever-Bauen.de Redaktion | Okt. 16, 2026

Veröffentlicht am · Redaktion Clever-Bauen.de

Niedersachsen zahlt Privathaushalten keinen Zuschuss für Photovoltaik, schreibt sie aber seit 2025 in vielen Fällen vor. Wer neu baut oder sein Dach erneuert, muss mindestens die Hälfte der Dachfläche mit Modulen belegen. Das prägt auch die Förderung vor Ort: Die Region Hannover und die Stadt Osnabrück bezuschussen nur den Teil einer Anlage, der über diese Pflicht hinausgeht.

Dieser Ratgeber zeigt, was Hausbesitzer in Niedersachsen Ende 2026 tatsächlich bekommen. Er rechnet vor, was die Bundesförderung bei einer typischen Anlage wert ist, und erklärt, wann die Solarpflicht greift. Dazu kommt der Stand der Programme in Hannover, Osnabrück, Göttingen und Braunschweig. In Hannover läuft eine Frist bereits Ende Oktober ab.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Einen Landeszuschuss für private Photovoltaik gibt es nicht, das Speicherprogramm der NBank für Privathaushalte nimmt seit September 2021 keine Anträge mehr an
  • Vom Bund gibt es null Prozent Mehrwertsteuer bis 30 kWp, Steuerfreiheit der Erträge und 7,70 Cent Einspeisevergütung je Kilowattstunde
  • Seit 1. Januar 2025 gilt eine Solarpflicht: Bei Neubau und Dacherneuerung ab 50 Quadratmetern muss mindestens die Hälfte der Dachfläche belegt werden
  • In Hannover zahlt proKlima 100 Euro je kWp bis 2.000 Euro, Anträge sind nur noch bis zum 31. Oktober 2026 möglich
  • Die Region Hannover und Osnabrück fördern nur die Leistung oberhalb der Pflicht, Göttingen und Braunschweig haben ihre Töpfe für 2026 ausgeschöpft
  • Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, behält die heutige Vergütung für 20 Jahre

Was das Land fördert

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen, die Energieagentur des Landes, führt für Hauseigentümer bei Photovoltaik nur zwei Förderwege auf: die Einspeisevergütung nach dem EEG und den KfW-Kredit 270. Einen Landeszuschuss für private Anlagen gibt es nicht. Das Programm der NBank für Batteriespeicher in Privathaushalten, das in vielen Übersichten noch auftaucht, nimmt seit dem 7. September 2021 keine Anträge mehr an. Einen Nachfolger hat es nicht bekommen. Für Eigentümer mit geringerem Einkommen, die ihr selbst genutztes Haus umfassend sanieren und dabei um mindestens zwei Effizienzklassen verbessern, vergibt die NBank zinslose Darlehen. Ob eine Photovoltaikanlage dabei mitfinanziert werden kann, klärst du vorher mit der Förderberatung der NBank.

Dass die Länder bei Photovoltaik zurückhaltend sind, hat auch mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zu tun. Nach § 80a dürfen Investitionszuschüsse von Bund und Land neben der Einspeisevergütung nur so weit fließen, wie beides zusammen die Kosten der Stromerzeugung nicht übersteigt. Für Zuschüsse von Städten, Gemeinden und Regionen gilt diese Grenze nicht. Die Zuschüsse, die es in Niedersachsen gibt, kommen alle von dort.

Die Förderung, die jeder in Niedersachsen bekommt

Die großen Beträge kommen vom Bund und gelten in jedem Bundesland gleich. Sie müssen nicht beantragt werden und greifen, sobald die Anlage die Bedingungen erfüllt.

Baustein Was er bringt Bedingung
Null Prozent Mehrwertsteuer 19 Prozent weniger auf Module, Wechselrichter, Speicher und Montage Anlage bis 30 kWp am Wohnhaus, seit 2023 unbefristet
Keine Einkommensteuer Einspeiseerlöse und Eigenverbrauch bleiben steuerfrei, keine Gewerbeanmeldung bis 30 kWp am Einfamilienhaus
Einspeisevergütung 7,70 Cent je Kilowattstunde bis 10 kWp, 6,66 Cent für den Anteil bis 40 kWp, bei Volleinspeisung 12,22 Cent Inbetriebnahme zwischen 1. August 2026 und 31. Januar 2027, Zahlung für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr
KfW-Kredit 270 Finanzierung bis 100 Prozent der Kosten, Laufzeit bis 30 Jahre Antrag über die Hausbank vor Beginn; Zins bei zehn Jahren Laufzeit je nach Bonität ab 4,58 Prozent (Stand 9. Oktober 2026)

Für neue Anlagen seit Februar 2025 gilt eine Einschränkung: Ohne intelligentes Messsystem dürfen sie nur 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen. Bei einem Süddach kostet das an sonnigen Mittagen etwas Ertrag, der Eigenverbrauch bleibt unberührt. Wie groß der Unterschied zur Ost-West-Belegung ist, steht im Ratgeber Photovoltaik Ost-West oder Süd.

Was die Förderung auf einem niedersächsischen Dach wert ist

Der Norden bekommt weniger Sonne als Süddeutschland, der Unterschied innerhalb Niedersachsens ist aber klein. PVGIS, der Ertragsrechner der EU-Kommission, kommt für ein Süddach mit 35 Grad Neigung in Oldenburg und Lüneburg auf knapp 1.000 Kilowattstunden je kWp im Jahr, in Hannover, Emden und Göttingen auf gut 1.000 und in Braunschweig auf rund 1.030. Weil kaum ein Dach ideal liegt, rechnen wir vorsichtig: 10-kWp-Anlage ohne Speicher, Preis 13.000 Euro, Jahresertrag 9.500 Kilowattstunden, davon 30 Prozent selbst verbraucht, Strompreis 37 Cent.

Posten Rechnung Wert
Gesparte Mehrwertsteuer 19 Prozent von 13.000 Euro 2.470 Euro einmalig
Einspeisevergütung 6.650 kWh × 7,70 Cent rund 510 Euro im Jahr, rund 10.200 Euro über 20 Jahre
Ersparter Strombezug 2.850 kWh × 37 Cent rund 1.055 Euro im Jahr
Zuschuss in Hannover (proKlima) 10 kWp × 100 Euro 1.000 Euro einmalig
Zuschuss in Osnabrück 2 kWp über 8 kWp × 400 Euro 800 Euro einmalig

Die Anlage bringt im Jahr rund 1.570 Euro und hat sich nach gut acht Jahren bezahlt gemacht, bei einer Laufzeit von 25 bis 30 Jahren. Der Zuschuss in Hannover verkürzt das um gut ein halbes Jahr, der in Osnabrück um ein halbes Jahr. Die Mehrwertsteuerbefreiung ist zweieinhalbmal so viel wert wie der Zuschuss in Hannover, die Einspeisevergütung über 20 Jahre rund das Zehnfache. Für die Rechnung zählt also vor allem, ob die Anlage noch unter das heutige EEG fällt.

Der Stichtag 31. Dezember 2026

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Entwurf einer EEG-Novelle beschlossen. Danach soll die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen ab dem 1. Januar 2027 entfallen und durch eine befristete Übergangsregelung und die Direktvermarktung ersetzt werden. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat am 5. Oktober Sachverständige angehört. Die abschließende Abstimmung war für Mitte Oktober geplant, der Bundesverband Erneuerbare Energie rechnet inzwischen mit November (Stand 16. Oktober 2026). Danach befasst sich der Bundesrat, und die EU-Kommission muss die Regelung beihilferechtlich genehmigen. Wie hoch die Übergangsregelung ausfällt, ist offen.

Sicher ist der Bestandsschutz: Wer seine Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, bekommt die heutigen Sätze für das Inbetriebnahmejahr und 20 weitere Jahre. Maßgeblich ist der Tag der Inbetriebnahme, nicht der Tag der Bestellung. Lieferzeit, Montage und der Zählerwechsel durch den Netzbetreiber brauchen zusammen oft mehrere Wochen. Wer die Anlage 2026 noch sicher haben will, sollte den Auftrag nicht bis November liegen lassen und einen Zuschussantrag davor einplanen.

Die Solarpflicht in Niedersachsen

Seit dem 1. Januar 2025 gilt § 32a der Niedersächsischen Bauordnung für alle Gebäude, also auch für Ein- und Zweifamilienhäuser. Wer ein Gebäude mit mindestens 50 Quadratmetern Dachfläche errichtet, muss mindestens die Hälfte davon mit einer Photovoltaikanlage belegen. Im Bestand greift die Pflicht bei einer Aufstockung, einem Anbau oder einer Erneuerung der Dachhaut bis zur wasserführenden Schicht, wenn dabei mindestens 50 Quadratmeter neue oder erneuerte Dachfläche entstehen. Wer nur einzelne Ziegel tauscht, ist nicht betroffen. Für neue offene Parkplätze mit mehr als 25 Stellplätzen gilt eine eigene Pflicht.

Ausnahmen gibt es, wenn die Anlage anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht, etwa dem Denkmalschutz, wenn sie technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist und wenn auf dem Dach eine Solarthermieanlage steht oder geplant ist. Nach Auskunft der Landesenergieagentur gilt eine Amortisation bis zu 20 Jahren noch als vertretbar. Ist nur ein Teil des Daches geeignet, muss dieser Teil belegt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Errichtung, nicht der des Bauantrags. Muss das Dach nach einem Unwetterschaden zwingend erneuert werden, entfällt die Pflicht.

Damit ist Niedersachsen strenger als Hessen, wo es für Wohnhäuser keine Pflicht gibt, und als Bayern, wo die Bauordnung nur eine Sollvorschrift kennt. Die Einzelheiten stehen in den Ratgebern Photovoltaik Förderung Hessen und Photovoltaik Förderung Bayern. Für die Förderung hat die Pflicht eine handfeste Folge: Was vorgeschrieben ist, wird in der Region Hannover und in Osnabrück nicht bezuschusst.

Städte und Regionen: Stand Oktober 2026

Die Übersicht zeigt, was Ein- und Zweifamilienhäuser in den größeren Städten und Regionen Niedersachsens Mitte Oktober 2026 bekommen.

Stadt oder Region Was es gibt Stand
Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg, Seelze (proKlima) „DachVollToll“: 100 € je kWp, wenn alle geeigneten Dachflächen belegt werden, mindestens 2 kWp, höchstens 2.000 €; 500 € Bonus für ein Energiemanagementsystem Antrag vor dem Auftrag, Programm 2026 nur bis 31. Oktober 2026
Region Hannover Dach-Solar-Richtlinie: 150 € je m² Modulfläche oberhalb der Pflicht, nur zusammen mit einer Dachdämmung; dazu 50 € je m² gedämmter Dachfläche Antrag vor Vertragsschluss, möglich bis 30. September 2030
Osnabrück „Osnabrück saniert“: 400 € je kWp für die Leistung über 8 kWp, höchstens 30 % der Nettokosten und 20.000 € Richtlinie vom Mai 2025, Mittel für 2026 bereitgestellt; Auftrag erst nach dem Antrag
Göttingen KlimaFonds mit Zuschüssen für Balkonanlagen, Speicher und Vereinsanlagen Modul „Energie erzeugen“ seit 8. Juni 2026 ausgeschöpft
Braunschweig 2026 kein Zuschuss für die normale Dachanlage, nur für Steckersolargeräte, Fassaden- und Zaunanlagen und Gemeinschaftsprojekte Topf 2026 ausgeschöpft, Informationen zu 2027 zum Jahresende

Hannover: proKlima bis Ende Oktober

proKlima ist der Klimaschutzfonds des Versorgers enercity und fördert in Hannover und fünf Umlandstädten. Für den Baustein „DachVollToll“ müssen alle Dachflächen eines bestehenden Wohnhauses belegt werden, die mindestens 650 Kilowattstunden je kWp im Jahr erwarten lassen. Ob dein Dach das schafft, zeigt der DachVollToll-Rechner von proKlima, der auf dem Solarkataster der Region aufbaut. Balkonanlagen sind ausgeschlossen. Den Bonus von 500 Euro für ein Energiemanagementsystem gibt es nur, wenn die neue Anlage einen Batteriespeicher, ein intelligentes Messsystem und eine Steuerbox hat und mit einem dynamischen Stromtarif betrieben wird.

Das Förderprogramm 2026 gilt längstens bis zum 31. Oktober 2026, bis dahin muss der Antrag bei proKlima eingegangen sein. Er muss grundsätzlich vor dem Auftrag gestellt werden. Wer jetzt noch ein Angebot unterschreiben will, sollte den Antrag deshalb zuerst stellen.

Region Hannover und Osnabrück: Gefördert wird nur, was über die Pflicht hinausgeht

Die Dach-Solar-Richtlinie der Region Hannover richtet sich an Eigentümer, die ohnehin das Dach sanieren. Gefördert wird die Anlage nur zusammen mit einer Dachdämmung, die einen U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K) erreicht. Um die Pflichtfläche zu bestimmen, zieht die Region pauschal 35 Prozent der sanierten Dachfläche als nicht belegbar ab, bei Flachdächern 50 Prozent. Die Hälfte des Rests gilt als vorgeschrieben. Bei einem 120 Quadratmeter großen Steildach sind das 39 Quadratmeter. Jeder weitere Quadratmeter Modulfläche bringt 150 Euro, höchstens 90 Prozent der Kosten. Liegt die errechnete Förderung unter 4.000 Euro, kann der Antrag abgelehnt werden. Batteriespeicher und Eigenleistung sind ausgeschlossen.

Osnabrück rechnet in Kilowattpeak. Gefördert wird nur der Teil einer neuen Anlage, der über 8 kWp liegt, weil die Stadt diesen Teil als unwirtschaftlich einstuft. Bei einer 12-kWp-Anlage sind das 4 kWp, also bis zu 1.600 Euro. Eine vorhandene Anlage wird auf die 8 kWp angerechnet. Wurde das Dach seit 2025 erneuert, zählt außerdem nur die Leistung oberhalb der gesetzlichen Pflichtbelegung. Angebote einholen darfst du vor dem Antrag, beauftragen erst danach.

Wohnst du in einer anderen Kommune, lohnt eine Nachfrage bei Gemeinde, Landkreis und Stromversorger. Manche Stadtwerke haben kleine Programme, die in keiner Übersicht stehen, und fast alle verlangen den Antrag vor Beginn der Arbeiten.

Kostenlose Hilfe in Niedersachsen

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen erklärt auf ihrer Website die Solarpflicht und die Planung von Anlagen auf Wohngebäuden. Viele Landkreise und Städte haben ein Solarkataster, das für jedes Dach die geeigneten Flächen und den erwarteten Ertrag zeigt. In der Region Hannover ist es die Grundlage für den DachVollToll-Rechner von proKlima.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen hilft beim Vergleich von Angeboten, online, am Telefon oder in einer Beratungsstelle, und für Haushalte mit geringem Einkommen ist sie kostenlos. Vor dem Angebot hilft der Eignungs-Check Solar: Ein Energieberater kommt ins Haus, prüft Dach, Verschattung, Heizung und Anschlüsse und gibt eine Empfehlung. Der Termin kostet 40 Euro, den Rest trägt das Bundeswirtschaftsministerium. Termine gibt es unter 0800 809 802 400.

Die richtige Reihenfolge

  1. Prüfe im Solarkataster deiner Stadt oder deines Landkreises, welche Dachflächen sich eignen.
  2. Kläre, ob für dein Haus die Solarpflicht gilt, etwa weil die Dachhaut ohnehin erneuert wird.
  3. Frag bei Stadt, Region und Stromversorger nach einem Programm und stell den Antrag vor dem Auftrag. In Hannover geht das für proKlima nur noch bis zum 31. Oktober 2026.
  4. Hol drei Angebote ein, die Montage, Zählerwechsel und Anmeldung enthalten, und lass sie bei Bedarf von der Verbraucherzentrale prüfen.
  5. Plane Bestellung, Montage und Zählerwechsel so, dass die Inbetriebnahme 2026 sicher ist.
  6. Melde die Anlage im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber an, sonst gibt es keine Einspeisevergütung.

Häufige Fragen

Gibt es in Niedersachsen eine Landesförderung für Photovoltaik?

Einen Zuschuss gibt es nicht. Das Speicherprogramm der NBank für Privathaushalte nimmt seit dem 7. September 2021 keine Anträge mehr an. Die NBank vergibt zinslose Darlehen für umfassende Sanierungen selbst genutzter Häuser unter Einkommensgrenzen, ob Photovoltaik dazugehören kann, klärt ihre Förderberatung. Sonst bleiben die Bundesförderung und einzelne Programme von Städten und Regionen.

Muss ich in Niedersachsen bei einer Dachsanierung Photovoltaik einbauen?

Ja, wenn die Dachhaut bis zur wasserführenden Schicht erneuert wird und dabei mindestens 50 Quadratmeter erneuerte Dachfläche entstehen. Dann muss mindestens die Hälfte dieser Fläche mit Photovoltaik belegt werden. Ausgenommen sind unter anderem Fälle, in denen die Anlage technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder eine Solarthermieanlage auf dem Dach steht.

Welche Städte in Niedersachsen zahlen einen Zuschuss?

In Hannover und fünf Umlandstädten zahlt proKlima 100 Euro je kWp bis 2.000 Euro, die Region Hannover fördert Anlagen über der Pflichtfläche zusammen mit einer Dachdämmung. Osnabrück zahlt 400 Euro je kWp für die Leistung über 8 kWp. Göttingen und Braunschweig haben ihre Mittel für 2026 ausgeschöpft.

Bis wann kann ich proKlima in Hannover beantragen?

Das Förderprogramm 2026 gilt längstens bis zum 31. Oktober 2026, der Antrag muss bis dahin bei proKlima eingegangen sein. Er muss vor dem Auftrag an den Installateur gestellt werden.

Bekomme ich in Niedersachsen Förderung für den Batteriespeicher?

Vom Land nicht. In Hannover gibt es den Bonus von 500 Euro für ein Energiemanagementsystem, für den ein Speicher Voraussetzung ist. Die Region Hannover schließt Speicher aus. Vom Bund gilt für den Speicher die Mehrwertsteuerbefreiung. Ob er sich rechnet, steht im Ratgeber Photovoltaik mit Speicher: Kosten 2026.

Was passiert 2027 mit der Einspeisevergütung?

Nach dem Gesetzentwurf vom Juli 2026 soll die feste Vergütung für Neuanlagen ab 2027 entfallen und durch eine befristete Übergangsregelung ersetzt werden. Der Bundestag hat das Gesetz noch nicht beschlossen. Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten die heutigen Sätze für 20 Jahre.

Was du als Nächstes tun kannst

  1. Such das Solarkataster deines Landkreises und notiere Dachfläche und Ertragsschätzung.
  2. Wohnst du im proKlima-Gebiet, stell den Antrag vor dem 31. Oktober und vor dem Auftrag.
  3. Steht eine Dachsanierung an, plan die Pflichtfläche und eine größere Anlage gleich mit ein.
  4. Hol drei Angebote ein, die Montage, Zählerwechsel und Anmeldung enthalten.
  5. Frag den Anbieter nach einem verbindlichen Termin für die Inbetriebnahme noch in diesem Jahr.

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