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Wärmepumpe Förderung Hamburg 2026: IFB-Zuschuss, KfW und die 15-Prozent-Pflicht

von Clever-Bauen.de Redaktion | Okt. 26, 2026

Veröffentlicht am · Redaktion Clever-Bauen.de

Hamburg fördert die Wärmepumpe im Einfamilienhaus 2026 mit einem eigenen Landesprogramm. Die IFB Hamburg zahlt 20 Prozent der Kosten, höchstens 9.000 Euro. Der Haken: Wer bei der KfW Anspruch auf den Klima- oder den Einkommensbonus hat, bekommt von der IFB nichts. Dadurch erhält ein Haushalt mit jüngerer Gasheizung in Hamburg oft mehr Geld als der Nachbar mit Ölheizung.

Dieser Ratgeber zeigt, wie KfW und IFB zusammenspielen, und rechnet fünf Haushalte durch. Er erklärt außerdem die Hamburger Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 15 Prozent erneuerbare Energie zu nutzen. Diese Landesregel gilt weiter, obwohl der Bund seine 65-Prozent-Vorgabe im Sommer 2026 gestrichen hat.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die IFB Hamburg zahlt 20 Prozent für die Wärmepumpe und die nötigen Umbauten am Heizsystem, höchstens 9.000 Euro je Einfamilienhaus
  • Ausgeschlossen ist, wer bei der KfW Anspruch auf den Klima- oder den Einkommensbonus hat
  • Die KfW zahlt 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimabonus und bis zu 40 Prozent Einkommensbonus, zusammen höchstens 70 oder 80 Prozent von 28.000 Euro
  • Für die Kosten, die auch die KfW fördert, dürfen KfW und IFB zusammen höchstens 60 Prozent zahlen
  • Nach einem Heizungstausch müssen in Hamburg mindestens 15 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien kommen, die Meldung ist innerhalb von 18 Monaten fällig
  • Ab dem 1. Februar 2027 sinken Klimabonus und förderfähige Kosten bei der KfW

Was die KfW seit Juli 2026 zahlt

Die Bundesförderung für die Heizung im eigenen Haus läuft über das KfW-Programm 458. Am 21. Juli 2026 hat der Bund die Sätze neu geregelt, das Merkblatt in der aktuellen Fassung gilt seit dem 24. September 2026. Die IFB setzt voraus, dass diese Bundesförderung zuerst genutzt wird.

Baustein Satz Voraussetzung
Grundförderung 30 % für alle Antragsteller, auch für Vermieter
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % nur Selbstnutzer; ersetzt wird eine Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist
Einkommensbonus 40, 30 oder 10 % nur Selbstnutzer; zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro, mit Kind unter 18 jeweils 10.000 Euro mehr
Höchstsatz 70 %, ausnahmsweise 80 % 80 % nur bei einem Einkommen bis 30.000 Euro, mit Kind bis 40.000 Euro
Förderfähige Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit eines Hauses

Als Einkommen zählt das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, gemittelt über das zweite und dritte Jahr vor dem Antrag. Für einen Antrag im Jahr 2026 sind das die Bescheide für 2023 und 2024. Diese Zahlen entscheiden in Hamburg doppelt: über den KfW-Satz und darüber, ob die IFB überhaupt zahlt.

Bei der KfW gilt eine feste Reihenfolge. Zuerst stellt der Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte die Bestätigung zum Antrag aus. Dann unterschreibst du den Vertrag mit einer Klausel, nach der er nur bei Bewilligung gilt. Danach stellst du den Antrag im Portal „Meine KfW“, und erst dann dürfen die Arbeiten beginnen. Den Steuerbonus für Sanierungen gibt es für dieselbe Wärmepumpe nicht zusätzlich.

Was sich im Februar 2027 ändert

Für Anträge ab dem 1. Februar 2027 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus nur noch 12 Prozent. Danach sinkt er jedes halbe Jahr um weitere 4 Prozentpunkte, ab dem 1. August 2028 fällt er weg. Die förderfähigen Kosten sinken im selben Rhythmus, zuerst auf 27.250 Euro, dann halbjährlich um je 750 Euro. Es zählt der Tag, an dem der Antrag bei der KfW eingeht.

Für das erste Quartal 2027 ist außerdem ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung geplant. Nach den bisher bekannten Eckpunkten könnte die Grundförderung für Geräte von außerhalb der EU auf 15 Prozent sinken. Die genauen Regeln sind noch nicht veröffentlicht.

Die Hamburger Heizungsförderung der IFB

Das Landesprogramm heißt „Hamburger Heizungsförderung Erneuerbare Wärme“ und wird von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) abgewickelt. Maßgeblich ist die Produktinformation, die seit dem 1. Februar 2025 gilt.

Die IFB zahlt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 9.000 Euro je Einfamilienhaus oder Wohneinheit. Liegt der errechnete Zuschuss unter 1.000 Euro, gibt es nichts. Gefördert werden die Wärmepumpe und ihre Installation und dazu viele Umbauten, die eine Wärmepumpe effizient machen:

  • Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und andere Wärmequellen
  • hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, neue Niedertemperatur-Heizkörper und der erstmalige Einbau einer Fußboden- oder Wandheizung
  • Pufferspeicher, effiziente Pumpen, Thermostatventile sowie Mess- und Regeltechnik
  • Demontage und Entsorgung der alten Anlage, Fachplanung und Baubegleitung

Die IFB kennt keine Kostenobergrenze wie die KfW, gedeckelt ist nur der Zuschuss. Die 9.000 Euro sind bei Ausgaben von 45.000 Euro erreicht. Teure Anlagen wie eine Erdwärmepumpe profitieren deshalb besonders.

Wer ausgeschlossen ist

Kein Geld von der IFB bekommt, wer bei der KfW Anspruch auf den Klimageschwindigkeits- oder den Einkommensbonus hat. Es kommt auf den Anspruch an, nicht darauf, ob du den Bonus tatsächlich beantragst. Damit fördert die IFB vor allem Hausbesitzer mit einer Gasheizung unter 20 Jahren und einem Einkommen über den Grenzen der KfW sowie Vermieter. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es den Zuschuss nur für die Wohnungen ohne Bonusanspruch, beantragen kann nur die Gemeinschaft.

Wie KfW und IFB zusammenpassen

Für die Kosten, die auch die KfW fördert, dürfen beide zusammen höchstens 60 Prozent zahlen, sonst kürzt die IFB ihren Anteil. Mit 30 Prozent von der KfW und 20 Prozent von der IFB bleibt man bei 50 Prozent. Für Kosten oberhalb der KfW-Grenze von 28.000 Euro gilt die 60-Prozent-Regel nicht, dort zahlt die IFB ihre 20 Prozent voll.

Technische Anforderungen

  • Die Wärmepumpe steht auf der Liste förderfähiger Geräte und erreicht eine rechnerische Jahresarbeitszahl von mindestens 3,1.
  • Sie hat eine Schnittstelle für netzdienlichen Betrieb, zum Beispiel SG Ready.
  • Das Außengerät einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ist mindestens 5 Dezibel leiser als die Grenzwerte der EU-Ökodesign-Verordnung.
  • Stromverbrauch und erzeugte Wärme werden gemessen, und du schließt einen Wartungsvertrag über mindestens ein Jahr ab.
  • Den Einbau übernimmt ein in die Handwerksrolle eingetragener Fachbetrieb, bei Erdwärme eine Bohrfirma mit DVGW-Zertifikat nach W 120.

Antrag und Auszahlung

Den Antrag stellst du im Online-Portal der IFB, und er muss bewilligt sein, bevor das Vorhaben beginnt. Als Beginn zählt schon der unterschriebene Liefer- oder Leistungsvertrag. Möglich ist ein Vertrag mit einer Klausel, nach der er erst gilt, wenn KfW und IFB bewilligt haben. Nach dem Bescheid hast du 24 Monate Zeit für den Einbau. Den Verwendungsnachweis reichst du spätestens sechs Monate nach Abschluss ein, danach zahlt die IFB in einer Summe aus. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die IFB bewilligt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Das IFB-Energiedarlehen als Alternative

Wer sein Haus selbst bewohnt und dessen Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist, kann für die Wärmepumpe ein Darlehen der IFB wählen: 2 Prozent Zins, 15 Jahre fest, bis zu 20 Jahre Laufzeit, zwischen 10.000 und 75.000 Euro. Für dieselbe Maßnahme gibt es entweder den Zuschuss oder das Darlehen. Den Antrag stellst du auch hier vor Beginn. Ob das Darlehen neben einem KfW-Bonus möglich ist, klärst du vorher mit der IFB.

Fünf Haushalte in Hamburg durchgerechnet

Gerechnet ist für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus und einen Antrag noch 2026. Bei der Luft-Wasser-Wärmepumpe liegt das Angebot einschließlich Heizkörpertausch und hydraulischem Abgleich bei 32.000 Euro, bei der Erdwärmepumpe bei 45.000 Euro.

Ausgangslage KfW IFB Zuschuss gesamt Du zahlst
Gasheizung 12 Jahre alt, Einkommen 80.000 €, Luft-Wasser, 32.000 € 8.400 € (30 %) 6.400 € 14.800 € 17.200 €
Ölheizung, Einkommen 80.000 €, Luft-Wasser, 32.000 € 12.880 € (46 %) ausgeschlossen 12.880 € 19.120 €
Gasheizung 23 Jahre alt, Einkommen 45.000 €, kein Kind, Luft-Wasser, 32.000 € 15.680 € (56 %) ausgeschlossen 15.680 € 16.320 €
Ölheizung, Einkommen 35.000 €, ein Kind, Luft-Wasser, 32.000 € 22.400 € (80 %) ausgeschlossen 22.400 € 9.600 €
Gasheizung 15 Jahre alt, Einkommen 90.000 €, Erdwärme, 45.000 € 8.400 € (30 %) 9.000 € (Höchstbetrag) 17.400 € 27.600 €

Die KfW rechnet in allen Fällen mit höchstens 28.000 Euro, die IFB mit dem vollen Angebot. Im ersten Fall kommen so 14.800 Euro zusammen, im zweiten nur 12.880 Euro, weil der Anspruch auf den Klimabonus die IFB ausschließt. Für die Kosten bis 28.000 Euro liegen KfW und IFB im ersten und fünften Fall zusammen bei 50 Prozent und damit unter der 60-Prozent-Grenze. Im vierten Fall wären es mit 40 Prozent Einkommensbonus 86 Prozent, die KfW deckelt bei 80 Prozent, weil das Einkommen mit Kind unter 40.000 Euro liegt.

Wer später beantragt, bekommt weniger. Im zweiten Fall wären es ab Februar 2027 nur noch 42 Prozent von 27.250 Euro, also 11.445 Euro und damit rund 1.400 Euro weniger. Im ersten Fall sinkt nur die Kostengrenze der KfW, der Verlust liegt bei 225 Euro. Wie teuer eine Wärmepumpe im Altbau realistisch wird, steht im Ratgeber Wärmepumpe im Altbau ohne Dämmung.

Die Hamburger 15-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch

Der Bund hat im Sommer 2026 die Vorgabe gestrichen, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen müssen. Hamburg hat eine eigene Regel im Hamburgischen Klimaschutzgesetz, und an der ändert sich laut Umweltbehörde vorerst nichts. Wer in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurde, nach dem 30. Juni 2021 die Heizung austauscht, muss mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs mit erneuerbaren Energien decken. Das gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude. Ausgenommen sind Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern.

Mit einer Wärmepumpe ist der Anteil in aller Regel erfüllt. Melden musst du den Tausch trotzdem, und zwar innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizung. Das geht über den Online-Dienst „Erneuerbare-Energien-Pflicht bei Heizungstausch“ im Hamburger Serviceportal und kostet nichts, als Nachweis dient zum Beispiel eine Installationsbescheinigung. Die IFB setzt für ihren Zuschuss voraus, dass diese Pflicht eingehalten ist. Wer wieder eine Gas- oder Ölheizung einbaut, muss die 15 Prozent auf anderem Weg erreichen, etwa mit Biomethan oder Bioöl.

Was in Hamburg bei der Aufstellung gilt

Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe brauchst du in Hamburg in der Regel keine Baugenehmigung. Seit dem 1. Januar 2024 darf ein Gerät bis 2 Meter Höhe und 3 Meter Länge direkt an der Hauswand stehen, wenn der Abstand nach Herstellerangabe eingehalten ist. Die frühere Abstandsregel von 2,5 Metern gilt für Wärmepumpen nicht mehr. Soll das Gerät frei im Vorgarten stehen, brauchst du vorher eine bauordnungsrechtliche Abweichung. In Gebieten mit Erhaltungsverordnung und bei Denkmalschutz ist eine Genehmigung nötig.

Beim Lärm gelten die Richtwerte der TA Lärm und das Gebot der Rücksichtnahme auf die Nachbarn. Die Stadt empfiehlt, die Werte vorab mit einem Schallrechner zu prüfen. Geräte mit dem Kältemittel Propan brauchen eine Schutzzone ohne Zündquellen. Vor dem Einbau ist ein Anschlussantrag bei den Hamburger Energienetzen nötig, den meist der Fachbetrieb stellt. Mehr zu Abständen und Grenzwerten steht im Ratgeber Wärmepumpe und Nachbarn: Wie laut darf sie sein?

Erdwärme in Hamburg

Für eine Erdwärmesonde brauchst du eine wasserrechtliche Erlaubnis der Umweltbehörde BUKEA. Zum Antrag gehören unter anderem eine Stellungnahme des Geologischen Landesamts und das DVGW-Zertifikat der Bohrfirma, betroffene Nachbarn müssen zustimmen. Jede Bohrung wird zusätzlich beim Geologischen Landesamt angezeigt. In den Wasserschutzzonen I und II und im Umkreis von 100 Metern um öffentliche Trinkwasserbrunnen sind Erdwärmesonden nicht erlaubt. Was eine Erdwärmepumpe insgesamt kostet, steht im Ratgeber Erdwärmepumpe: Kosten für Bohrung, Kollektor und Gerät.

Der Hamburger Wärmeplan

Der Senat hat den Hamburger Wärmeplan am 16. Juni 2026 beschlossen. Im Wärmeportal Hamburg zeigen interaktive Karten, welche Versorgung für welches Gebiet empfohlen wird. Wärmenetze sollen dort ausgebaut oder verdichtet werden, wo es sinnvoll ist. Wärmepumpen eignen sich nach dem Plan besonders dort, wo keine leitungsgebundene Versorgung sinnvoll ist. Für Eigentümer ist der Plan eine Orientierung und rechtlich nicht verbindlich.

Liegt dein Haus in einem Gebiet, in dem die Fernwärme wachsen soll, lohnt ein Vergleich. Den Anschluss an ein Wärmenetz fördert die IFB mit einem eigenen Programm.

Kostenlose Beratung in Hamburg

Die Hamburger Energielotsen beraten kostenlos zu Heizung, Heizungserneuerung und Förderung: am Telefon unter 040 248 32 250, per Video, an mehreren Standorten in der Stadt oder als Einstiegsberatung bei dir zu Hause. Im Begleitprogramm „Auf Kurs bleiben“ helfen sie nach der Erstberatung auch bei Angeboten und der Umsetzung, ebenfalls kostenlos. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale vergleicht außerdem bis zu drei Angebote für eine Wärmepumpe, ohne dass dafür Kosten anfallen.

Einen individuellen Sanierungsfahrplan brauchst du weder für die KfW noch für die IFB. Er lohnt sich, wenn später Dach, Fassade oder Fenster folgen sollen. Ob er sich für dich rechnet, steht im Ratgeber iSFP: Lohnt sich der Sanierungsfahrplan noch?, was die Beratung kostet, im Ratgeber Energieberater Kosten.

Die richtige Reihenfolge

  1. Stell fest, wie alt deine Heizung ist und welches zu versteuernde Einkommen in den Steuerbescheiden für 2023 und 2024 steht. Daraus ergibt sich, ob du einen KfW-Bonus bekommst oder die IFB-Förderung.
  2. Schau im Wärmeportal Hamburg nach, welche Versorgung für dein Gebiet empfohlen wird, und nutz bei Bedarf die kostenlose Beratung der Energielotsen.
  3. Hol drei Angebote mit Heizlastberechnung und hydraulischem Abgleich ein. Wenn du die IFB nutzen willst, lass dir bestätigen, dass Gerät und Einbau ihre Anforderungen erfüllen.
  4. Lass die Bestätigung zum Antrag erstellen und unterschreib den Vertrag nur mit einer Klausel, die an die Bewilligung von KfW und IFB geknüpft ist.
  5. Stell den KfW-Antrag und gegebenenfalls den IFB-Antrag vor Beginn der Arbeiten, möglichst noch 2026. Bei Erdwärme kommt die wasserrechtliche Erlaubnis dazu.
  6. Reich nach dem Einbau die Nachweise bei der KfW ein, den Verwendungsnachweis innerhalb von sechs Monaten bei der IFB und die Meldung zur 15-Prozent-Pflicht innerhalb von 18 Monaten bei der Stadt.

Häufige Fragen

Gibt es in Hamburg eine Landesförderung für Wärmepumpen?

Ja. Die IFB Hamburg zahlt über die Hamburger Heizungsförderung 20 Prozent der Ausgaben für Wärmepumpe und Umbauten am Heizsystem, höchstens 9.000 Euro je Einfamilienhaus oder Wohnung. Wer bei der KfW Anspruch auf den Klima- oder den Einkommensbonus hat, ist ausgeschlossen.

Kann ich den IFB-Zuschuss mit der KfW-Förderung kombinieren?

Mit der KfW-Grundförderung von 30 Prozent ja. Für die Kosten, die auch die KfW fördert, dürfen beide zusammen höchstens 60 Prozent ausmachen. Für Kosten über 28.000 Euro zahlt die IFB ihre 20 Prozent ohne diese Grenze, bis der Höchstbetrag von 9.000 Euro erreicht ist.

Warum bekomme ich mit einer Ölheizung keinen IFB-Zuschuss?

Weil du als Selbstnutzer beim Austausch einer Ölheizung Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus der KfW hast. Die IFB schließt alle aus, die einen solchen Anspruch haben. Dafür bekommst du bei der KfW 46 Prozent statt 30 Prozent, mit niedrigem Einkommen noch mehr.

Gilt in Hamburg noch eine Pflicht zu erneuerbaren Energien beim Heizungstausch?

Ja. Nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz müssen bei einem Heizungstausch in Gebäuden, die vor 2009 errichtet wurden, mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien kommen. Die Streichung der 65-Prozent-Regel im Bund ändert daran laut Umweltbehörde vorerst nichts. Die Meldung ist innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme fällig.

Brauche ich in Hamburg eine Genehmigung für die Wärmepumpe?

Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe an der Hauswand in der Regel nicht. Eine freie Aufstellung im Vorgarten braucht eine Abweichung, bei Denkmalschutz und in Gebieten mit Erhaltungsverordnung ist eine Genehmigung nötig. Für Erdwärmesonden brauchst du eine wasserrechtliche Erlaubnis der BUKEA.

Bis wann sollte ich den Antrag stellen?

Möglichst noch 2026. Ab dem 1. Februar 2027 sinken Klimabonus und förderfähige Kosten, im Beispiel mit Ölheizung um rund 1.400 Euro. Wer KfW-Grundförderung und IFB kombiniert, verliert weniger, weil nur die Kostengrenze der KfW sinkt.

Was du als Nächstes tun kannst

  1. Schau aufs Typenschild deiner Heizung: Bei Gas zählen 20 Jahre für den Klimabonus.
  2. Such in den Steuerbescheiden 2023 und 2024 dein zu versteuerndes Einkommen heraus und prüf, ob du einen KfW-Bonus oder die IFB-Förderung bekommst.
  3. Ruf bei den Hamburger Energielotsen an oder lass Angebote kostenlos von der Verbraucherzentrale vergleichen.
  4. Stell KfW- und IFB-Antrag vor dem Auftrag, möglichst vor dem 1. Februar 2027.
  5. Denk nach dem Einbau an die Meldung zur 15-Prozent-Pflicht.

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