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Wärmepumpe Förderung Niedersachsen 2026: Was Bund, Land und Städte zahlen

von Clever-Bauen.de Redaktion | Okt. 6, 2026

Wer in Niedersachsen eine Wärmepumpe einbauen lässt, sucht oft zuerst nach einem Landesprogramm. Ein solches Programm, das die Wärmepumpe direkt bezuschusst, gibt es 2026 nicht. Das meiste Geld kommt vom Bund über die KfW. Einige Städte legen etwas dazu, und das Land hilft mit einem zinslosen Darlehen, allerdings nur bei größeren Sanierungen und unter Einkommensgrenzen.

Dieser Ratgeber zeigt, welche Bausteine es gibt, was sie in Hannover, Oldenburg, Göttingen und dem übrigen Land konkret bringen und in welcher Reihenfolge du die Anträge stellst. Zwei Termine sind dabei wichtig: Bei proKlima in Hannover endet die Antragsfrist für 2026 am 31. Oktober, und ab dem 1. Februar 2027 sinkt der KfW-Zuschuss.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die KfW zahlt 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent für den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung und je nach Einkommen bis zu 40 Prozent extra
  • Gefördert werden höchstens 28.000 Euro Kosten, der Zuschuss liegt also bei bis zu 22.400 Euro
  • Ein Landeszuschuss nur für die Wärmepumpe existiert nicht, die NBank vergibt zinslose Darlehen für größere Sanierungen
  • Hannover und fünf Nachbarstädte (proKlima), Oldenburg und die Stadt Göttingen zahlen zusätzlich, Braunschweig hat für 2026 keine Mittel mehr
  • Zusammen mit kommunalen Zuschüssen darf die Förderung laut KfW-Merkblatt höchstens 60 Prozent der Kosten erreichen
  • Ab dem 1. Februar 2027 sinken Klimabonus und förderfähige Kosten, ein Antrag 2026 bringt im Beispiel rund 1.400 Euro mehr

Die Bundesförderung: der größte Baustein

Für die Wärmepumpe im eigenen Haus ist das KfW-Programm 458 zuständig, egal in welchem Bundesland du wohnst. Der Zuschuss setzt sich aus drei Teilen zusammen. Die Werte stammen aus dem KfW-Merkblatt, das seit dem 24. September 2026 gilt.

Baustein Höhe Wer ihn bekommt
Grundförderung 30 % alle Antragsteller, unabhängig vom Einkommen
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Selbstnutzer, die eine Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzen oder eine Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist
Einkommensbonus 40 / 30 / 10 % Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro, mit Kind jeweils 10.000 Euro mehr
Obergrenze 70 %, bis 80 % 80 % nur bis 30.000 Euro Einkommen, mit Kind bis 40.000 Euro
Förderfähige Kosten 28.000 € für die erste Wohneinheit, der Zuschuss liegt damit bei höchstens 22.400 Euro

Der Ablauf ist bei der KfW anders als bei vielen anderen Programmen. Zuerst erstellt der Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte eine Bestätigung zum Antrag, kurz BzA. Dann schließt du mit dem Fachbetrieb einen Liefer- und Leistungsvertrag, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält: Der Vertrag gilt nur, wenn die Förderung bewilligt wird. Danach stellst du den Antrag im Kundenportal „Meine KfW“, und erst dann beginnen die Arbeiten. Mit dem Steuerbonus nach § 35c lässt sich der Zuschuss nicht kombinieren, für dieselbe Maßnahme gilt entweder das eine oder das andere. Bei einer Wärmepumpe ist der KfW-Zuschuss fast immer die bessere Wahl, weil der Steuerbonus nur 20 Prozent beträgt, verteilt auf drei Jahre.

Was sich 2027 ändert

Zum 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 Prozent, danach jedes halbe Jahr um weitere 4 Prozentpunkte, bis er im August 2028 wegfällt. Am selben Tag sinken die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit von 28.000 auf 27.250 Euro, ebenfalls mit weiteren Schritten im Halbjahrestakt. Maßgeblich ist jeweils der Tag des Antrags.

Für eine Wärmepumpe, die eine 25 Jahre alte Gasheizung ersetzt, bedeutet das: Bei Antrag 2026 gibt es 46 Prozent von 28.000 Euro, also 12.880 Euro. Ab Februar 2027 sind es 42 Prozent von 27.250 Euro, also 11.445 Euro, rund 1.400 Euro weniger. Dazu kommt eine offene Frage: Die KfW plant für das erste Quartal 2027 einen Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU. Für Geräte von außerhalb der EU könnte die Grundförderung dann auf 15 Prozent sinken. Die Einzelheiten stehen noch nicht fest. Wer die Wahl hat, stellt den Antrag deshalb noch 2026.

Was das Land Niedersachsen beisteuert

Einen Landeszuschuss nur für die Wärmepumpe gibt es nicht. Das Land fördert über die NBank die „Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum“. Der Teil „klimagerechte Modernisierung“ passt zur Wärmepumpe, setzt aber eine größere Sanierung voraus. Die wichtigsten Bedingungen laut Produktinformation vom 10. Juli 2026:

  • Es muss eine Gesamtmaßnahme sein, die über eine Einzelmaßnahme hinausgeht, und das Haus muss sich um mindestens zwei Energieeffizienzklassen verbessern. Ein reiner Heizungstausch reicht nicht.
  • Das Haus wurde vor dem 7. Dezember 2004 fertiggestellt und hat höchstens zwei Wohnungen.
  • Das Haushaltseinkommen liegt unter den Grenzen der sozialen Wohnraumförderung. Für zwei Personen sind das in Gruppe A 28.750 Euro, in Gruppe B 40 Prozent mehr. Gerechnet wird mit dem Einkommen nach Wohnraumförderungsrecht, nicht mit dem Bruttogehalt.
  • Du bringst 10 Prozent Eigenmittel mit, bei zwei oder mehr Kindern 7,5 Prozent, und wohnst die nächsten 20 Jahre selbst im Haus.

Dafür gibt es ein Darlehen über bis zu 60 Prozent der Kosten, höchstens 60.000 Euro, das 20 Jahre lang zinslos ist. Die Tilgung beträgt 2 Prozent im Jahr, dazu kommen 0,5 Prozent Verwaltungskosten auf die Restschuld und eine nachrangige Grundschuld. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss, der nur zusammen mit dem Darlehen vergeben wird: in Gruppe A 15 Prozent bei zwei Klassen Verbesserung bis 30 Prozent bei fünf Klassen, in den Gruppen B und C jeweils 5 Prozentpunkte weniger.

Ein Beispiel: Ein Haus aus den Siebzigern bekommt Dämmung und Wärmepumpe für 80.000 Euro und springt drei Effizienzklassen nach oben. In Gruppe A ergibt das ein zinsloses Darlehen bis 48.000 Euro und einen Zuschuss bis 16.000 Euro. Ob und wie sich das mit dem KfW-Zuschuss kombinieren lässt, klärst du vor dem Antrag mit der Beratung der NBank.

Kommunale Zuschüsse: wo es zusätzlich Geld gibt

Einige Städte in Niedersachsen haben eigene Programme. Die Übersicht zeigt den Stand von Anfang Oktober 2026. Kommunale Töpfe sind oft vor Jahresende leer, deshalb lohnt vor der Planung ein Blick auf die Seite deiner Stadt.

Kommune Was gefördert wird Stand
Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg, Seelze (proKlima) 5 % der Kosten, höchstens 1.500 € für Luft-Wasser- und 2.500 € für Erdwärmepumpen, dazu mehrere Boni Anträge für 2026 bis 31. Oktober
Oldenburg Heizungstausch nach der Richtlinie 2025 mit 10 % der Rechnungssumme, alle Maßnahmen zusammen höchstens 7.500 € pro Jahr und Gebäude laut Stadt noch Mittel vorhanden
Stadt Göttingen (KlimaFonds) 1.500 € für ein Haus mit einer Wohnung, je weitere Wohnung 500 €, höchstens 4.500 €; nur mit Kältemittel bis GWP 3, etwa Propan (R290) Anträge seit 1. Juni 2026, vor Maßnahmenbeginn
Osnabrück („Osnabrück saniert“) nicht die Wärmepumpe selbst, aber die Heizlastberechnung mit 80 % (bis 1.000 €) und den hydraulischen Abgleich mit 30 % (bis 1.500 €) läuft 2026 weiter
Landkreis Göttingen (ohne Stadt) 1.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser derzeit Antragsstopp, Mittel ausgeschöpft
Braunschweig städtisches Programm für regenerative Energien für 2026 ausgeschöpft, keine Anträge mehr

Wohnst du woanders, findest du lokale Programme über die Übersicht der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen, über die Klimaschutzstelle deines Landkreises oder bei den Stadtwerken.

proKlima im Raum Hannover

Das größte kommunale Programm in Niedersachsen ist der enercity-Fonds proKlima. Er gilt in Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze und verteilt 2026 insgesamt mehr als 6 Millionen Euro, unter anderem für Heizungen, Dämmung und Solaranlagen. Die Anforderungen gehen über die der KfW hinaus. Luft-Wasser-Wärmepumpen brauchen ein natürliches Kältemittel, die Anlage muss für höchstens 55 Grad Vorlauftemperatur ausgelegt sein, ein hydraulischer Abgleich ist Pflicht, und Eigenleistung schließt die Förderung aus.

Zum Grundbetrag kommen Boni. Wer Heizkörper tauscht oder eine Flächenheizung einbaut, um die Vorlauftemperatur auf 45 Grad zu senken, bekommt noch einmal 5 Prozent, höchstens 1.500 beziehungsweise 2.500 Euro. Für eine Wärmequelle im Erdreich gibt es 2.000 Euro, für zusätzliche Messtechnik mit zwölf Monaten Verbrauchsdaten 1.000 Euro. Wer gleichzeitig dämmt oder Fenster tauscht und das über proKlima fördern lässt, kann den Bonus Wärmepumpe+ mit 15 Euro je Quadratmeter Bauteilfläche bekommen, höchstens 6.000 Euro.

Beim Antrag gilt: Grundsätzlich vor dem Auftrag. Beantragst du gleichzeitig die Bundesförderung, darfst du den Auftrag mit Förderbedingung vorher vergeben und reichst den proKlima-Antrag spätestens vier Wochen nach dem KfW-Bescheid nach. Für das laufende Jahr nimmt proKlima Anträge bis zum 31. Oktober an. Die Einzelheiten stehen in der proKlima-Richtlinie 2026.

Die 60-Prozent-Grenze

Städtische Zuschüsse gelten für die KfW als öffentliche Mittel. Laut Merkblatt 458 darf die Förderung aus allen öffentlichen Quellen zusammen höchstens 60 Prozent der geförderten Kosten erreichen. Für Haushalte ohne Einkommensbonus ist das kein Problem, weil die KfW dort bei 30 oder 46 Prozent liegt. Wer wegen des Einkommensbonus schon 70 oder 80 Prozent von der KfW bekommt, liegt über dieser Grenze. Ein zusätzlicher städtischer Zuschuss bringt dann nichts mehr.

Rechenbeispiel: dieselbe Wärmepumpe an vier Orten

Gerechnet für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für 28.000 Euro, die eine 25 Jahre alte Gasheizung ersetzt. Der Haushalt verdient mehr als 50.000 Euro im Jahr und bekommt deshalb keinen Einkommensbonus. Antrag noch 2026, das Gerät erfüllt die jeweiligen kommunalen Bedingungen.

Wohnort KfW (46 %) Kommune Förderung gesamt Eigenanteil
Hannover (proKlima) 12.880 € 1.400 € 14.280 € 13.720 €
Oldenburg 12.880 € 2.800 € 15.680 € 12.320 €
Stadt Göttingen 12.880 € 1.500 € 14.380 € 13.620 €
übriges Niedersachsen 12.880 € – 12.880 € 15.120 €

Alle vier Fälle bleiben unter der 60-Prozent-Grenze, Oldenburg kommt mit 56 Prozent am nächsten heran. Der Unterschied zwischen den Orten beträgt bis zu 2.800 Euro, der Unterschied zwischen einem Antrag 2026 und einem im Februar 2027 rund 1.400 Euro. Der größte Hebel bleibt der Einkommensbonus: Mit einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro und ohne Kind steigt die KfW-Förderung auf 70 Prozent, also 19.600 Euro, dann allerdings ohne kommunalen Zuschuss.

Im Altbau kostet eine Luft-Wasser-Wärmepumpe oft mehr als 28.000 Euro. Was darüber liegt, fördert die KfW nicht mehr. Wie viel im Bestand realistisch ist, steht im Ratgeber Wärmepumpe im Altbau ohne Dämmung.

Wärmeplanung: was der Plan deiner Kommune bedeutet

Niedersachsen hat die kommunale Wärmeplanung früher vorgeschrieben als der Bund. Nach § 20 des Niedersächsischen Klimagesetzes müssen 95 Kommunen mit einem Ober- oder Mittelzentrum ihren Wärmeplan bis zum 31. Dezember 2026 vorlegen. Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern galt die frühere Bundesfrist 30. Juni 2026. Alle übrigen Kommunen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit.

Der Wärmeplan schreibt dir keine Heizung vor. Er zeigt aber, in welchen Straßen die Kommune ein Wärmenetz plant und wo Wärmepumpen die Regel sein werden. Liegt dein Haus in einem Gebiet, in dem in den nächsten Jahren Fernwärme kommen soll, lohnt der Vergleich, denn die KfW fördert auch den Anschluss an ein Wärmenetz. In locker bebauten Gebieten auf dem Land sind Wärmenetze selten, dort bleibt die Wärmepumpe meist die naheliegende Lösung.

Kostenlose Beratung in Niedersachsen

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berät kostenfrei zur Wärmepumpe, per Video oder vor Ort, jeweils bis zu 45 Minuten. Sie vergleicht auch bis zu drei Angebote, die du bereits eingeholt hast: Du lädst sie online hoch, ein Energieberater wertet sie aus und bespricht das Ergebnis mit dir. Erreichbar ist sie unter 0511 911960.

Einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt die Verbraucherzentrale nicht. Den brauchst du für die Wärmepumpe auch nicht, er lohnt sich aber, wenn Dämmung und Fenster folgen sollen. Der Bund zahlt dafür 50 Prozent, höchstens 650 Euro im Ein- und Zweifamilienhaus. Was ein Energieberater kostet, steht im Ratgeber Energieberater Kosten.

Die richtige Reihenfolge

Weil jedes Programm eigene Fristen hat, kommt es auf die Reihenfolge an. Ein Antrag zur falschen Zeit kann einen Zuschuss kosten.

  1. Prüfe, ob deine Stadt oder dein Landkreis ein Programm hat und ob noch Mittel da sind.
  2. Kommunale Anträge stellst du in der Regel vor dem Auftrag. In Göttingen ist das Pflicht, bei proKlima geht es auch danach, wenn die KfW-Förderung beantragt wird.
  3. Hol mindestens drei Angebote ein, die eine Heizlastberechnung und den hydraulischen Abgleich enthalten. Die Verbraucherzentrale prüft sie auf Wunsch kostenlos.
  4. Unterschreibe den Vertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung für die Förderzusage.
  5. Stell den KfW-Antrag vor Beginn der Arbeiten, wenn möglich noch 2026.
  6. Reiche bei proKlima den Antrag spätestens vier Wochen nach dem KfW-Bescheid nach.
  7. Bewahre Rechnungen, die Bestätigung des Fachbetriebs und das Formular zum hydraulischen Abgleich auf, alle Programme verlangen Nachweise.

Häufige Fragen

Gibt es in Niedersachsen eine Landesförderung für Wärmepumpen?

Einen Landeszuschuss nur für die Wärmepumpe gibt es 2026 nicht. Die NBank vergibt zinslose Darlehen mit Zuschuss für die klimagerechte Modernisierung selbst genutzter Häuser, allerdings nur bei einer Gesamtsanierung um mindestens zwei Effizienzklassen und unter Einkommensgrenzen.

Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe in Niedersachsen?

Von der KfW 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent beim Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung und je nach Einkommen bis zu 40 Prozent Einkommensbonus, zusammen höchstens 70 oder 80 Prozent von maximal 28.000 Euro. In einigen Städten wie Hannover, Oldenburg und Göttingen kommen im Rechenbeispiel 1.400 bis 2.800 Euro dazu.

Kann ich KfW-Förderung und proKlima kombinieren?

Ja, solange die Förderung aus allen öffentlichen Quellen zusammen 60 Prozent der Kosten nicht übersteigt. Wer schon wegen des Einkommensbonus 70 oder 80 Prozent von der KfW erhält, bekommt für die Wärmepumpe selbst keinen proKlima-Zuschuss mehr.

Bis wann muss ich die Anträge stellen?

Bei proKlima bis zum 31. Oktober für das laufende Jahr. Bei der KfW gibt es keine Jahresfrist, aber ab dem 1. Februar 2027 sinken Klimabonus und förderfähige Kosten. Kommunale Programme laufen meist, bis das Budget verbraucht ist.

Muss die Wärmepumpe ein bestimmtes Kältemittel haben?

Einen Extra-Bonus für natürliche Kältemittel zahlt die KfW seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr. proKlima verlangt bei Luft-Wasser-Wärmepumpen aber ein natürliches Kältemittel, die Stadt Göttingen einen GWP-Wert bis 3, etwa Propan. Wer kommunale Förderung nutzen will, sollte das schon beim Angebot berücksichtigen.

Wird eine selbst eingebaute Wärmepumpe gefördert?

Nur eingeschränkt. Die KfW fördert bei Eigenleistung lediglich die Materialkosten, und auch das nur, wenn ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Ausführung bestätigt. proKlima schließt Eigenleistung ganz aus, und der Steuerbonus nach § 35c setzt ein Fachunternehmen voraus.

Was du als Nächstes tun kannst

  1. Schau nach, wie alt deine Heizung ist. Bei Gas zählen 20 Jahre seit Inbetriebnahme für den Klimabonus.
  2. Prüf im letzten Steuerbescheid dein zu versteuerndes Einkommen, um den Einkommensbonus abzuschätzen.
  3. Such auf der Seite deiner Stadt oder deines Landkreises nach einem Förderprogramm und notiere die Antragsfrist.
  4. Hol Angebote ein und plane den KfW-Antrag so, dass er noch 2026 gestellt wird.
  5. Wohnst du im proKlima-Gebiet, stell den Antrag bis zum 31. Oktober oder spätestens vier Wochen nach dem KfW-Bescheid.

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