Die Förderung für eine Wärmepumpe deckt einen großen Teil der Kosten, wenn Reihenfolge und Voraussetzungen stimmen. Die meisten Zuschüsse gehen nicht an der Technik verloren, sondern an Formalien: ein Vertrag ohne Förderklausel, ein Baubeginn vor dem Antrag, ein fehlender Nachweis oder eine Zahl aus einem veralteten Forumsbeitrag. Dieser Leitfaden führt dich durch alle Schritte, vom passenden Programm bis zur Auszahlung, und nennt zu jeder Aussage die Stelle, an der sie verbindlich nachzulesen ist.
Grundlage ist das KfW-Merkblatt zur Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) in der Fassung, die seit dem 24. September 2026 gilt. Wo sich Werte 2027 ändern, steht es dabei.
Das Wichtigste in Kürze
- Zuständig ist die KfW mit dem Programm 458. Den Antrag stellst du selbst im Kundenportal „Meine KfW“.
- Zuschuss: 30 % Grundförderung, dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 40, 30 oder 10 % Einkommensbonus. Gedeckelt auf 70 %, bei geringem Einkommen auf 80 %.
- Förderfähig sind 28.000 € für die erste Wohneinheit. Der Zuschuss beträgt damit höchstens 19.600 €, bei geringem Einkommen 22.400 €.
- Reihenfolge: Bestätigung zum Antrag, Vertrag mit Förderklausel, Antrag, Zusage, erst dann Einbau. Arbeiten vor dem Antrag schließen die Förderung aus.
- Ab 1. Februar 2027 sinken Klimabonus und Höchstbetrag. Maßgeblich ist der Tag des Antrags.
Welche Förderung es für Wärmepumpen gibt
Für die Wärmepumpe im eigenen Haus ist fast immer der KfW-Zuschuss der wichtigste Baustein. Daneben gibt es einen Kredit für den Eigenanteil, Zuschüsse für Beratung und Gebäudehülle, den Steuerbonus als Alternative und je nach Wohnort Programme von Land und Kommune. Die Tabelle zeigt, was wofür zuständig ist und wo du die verbindlichen Bedingungen findest.
| Programm | Für wen | Was gefördert wird | Antragsschritt | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|---|---|
| KfW 458, Heizungsförderung | Eigentümer bestehender Wohngebäude; Boni nur für Selbstnutzer | Wärmepumpe mit Einbau und Umfeldmaßnahmen | BzA, Vertrag mit Förderklausel, Antrag in „Meine KfW“ vor Baubeginn | kfw.de/458 | Merkblatt 24.09.2026 |
| KfW 358/359, Ergänzungskredit | Eigentümer mit Zuschusszusage | Kredit für den Eigenanteil bis 120.000 € je Wohneinheit; Programm 358 zinsverbilligt bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 €, Programm 359 ohne Einkommensgrenze | über die Hausbank, nach der Zusage | kfw.de/358 | 10/2026 |
| BAFA, Energieberatung Wohngebäude | Eigentümer, vor der Sanierung | Beratung und individueller Sanierungsfahrplan, 50 % Zuschuss, bis 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus | Energieeffizienz-Experte stellt den Antrag beim BAFA | bafa.de | 10/2026 |
| § 35c EStG, Steuerbonus | Selbstnutzer, Gebäude älter als zehn Jahre | 20 % der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 €; keine Kombination mit der KfW für dieselbe Maßnahme | mit der Steuererklärung, Fachunternehmer-Bescheinigung | § 35c EStG | 10/2026 |
| Land und Kommune | je nach Wohnort | Zuschüsse oder Darlehen, oft an Bedingungen geknüpft; Kumulierung mit der KfW bis 60 % der geförderten Kosten | vor Baubeginn beim Land, der Stadt oder den Stadtwerken | Ratgeber Niedersachsen, Hessen, NRW | 10/2026 |
So setzt sich der KfW-Zuschuss zusammen
Der Zuschuss besteht aus einer Grundförderung und bis zu zwei Boni. Die Werte gelten für Anträge seit dem 24. September 2026.
| Baustein | Höhe | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsteller, auch Vermieter |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Selbstnutzer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzen oder eine Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist |
| Einkommensbonus | 40, 30 oder 10 % | Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 €; mit einem Kind unter 18 im Haushalt liegt die Grenze jeweils 10.000 € höher |
| Obergrenze | 70 %, bei geringem Einkommen 80 % | 80 % nur bis 30.000 € Einkommen, mit Kind bis 40.000 € |
| Förderfähige Kosten | 28.000 € für die erste Wohneinheit | 15.000 € je zweite bis sechste, 8.000 € je weitere Wohneinheit |
Ein Rechenbeispiel: Eine Wärmepumpe mit Einbau kostet 28.000 € und ersetzt im selbst bewohnten Haus eine 25 Jahre alte Gasheizung. Ein Haushalt mit 60.000 € zu versteuerndem Einkommen bekommt 30 plus 16, also 46 % und damit 12.880 €. Ein Haushalt mit 38.000 € kommt rechnerisch auf 76 %, gedeckelt auf 70 %, also 19.600 €. Ein Haushalt mit 28.000 € erreicht die 80 % und bekommt 22.400 €. Wird das Haus vermietet, bleibt es bei der Grundförderung von 30 %, also 8.400 €. Deinen eigenen Fall kannst du auf unserer Wärmepumpen-Förderseite durchrechnen. Was sich am 21. Juli 2026 geändert hat und warum der frühere Effizienzbonus weggefallen ist, steht im Beitrag zur Kürzung der Wärmepumpenförderung.
Voraussetzungen: Gebäude, Antragsteller und Technik
Die Voraussetzungen betreffen drei Bereiche: das Gebäude und die Person, die den Antrag stellt, die Technik der Wärmepumpe und die Kosten, die angerechnet werden. Wer alle drei vor der Auftragsvergabe prüft, hat das Ablehnungsrisiko fast ausgeschaltet.
Gebäude und Antragsteller
- Gefördert werden bestehende Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Neubauten fallen nicht unter das Programm 458.
- Antragsberechtigt sind Eigentümer als Privatpersonen. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften stellt die Gemeinschaft den Basisantrag, einzelne Eigentümer können Boni zusätzlich beantragen.
- Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur, wenn du das Haus selbst bewohnst und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet bist.
- Der Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die Zusage der KfW knüpft.
- Die Bestätigung zum Antrag (BzA) stellt ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte aus. Eine selbst eingebaute Wärmepumpe wird nicht gefördert.
Technische Anforderungen
Die Wärmepumpe muss die Technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung erfüllen. Das Fachunternehmen bestätigt das in der BzA, die Einzelheiten beantwortet die Liste der technischen FAQ des BAFA. Vier Punkte entscheiden in der Praxis:
- Effizienz: Das Gerät muss Mindestwerte für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz erreichen. Ein Zertifikat wie das Heat Pump Keymark erleichtert den Nachweis, weil die Werte unabhängig geprüft wurden.
- Schall: Seit dem 1. Januar 2026 ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe nur förderfähig, wenn ihr Schallleistungspegel mindestens 10 dB(A) unter dem Grenzwert der EU-Ökodesign-Verordnung liegt. Bis 6 kW sind das höchstens 55 dB(A), bis 12 kW 60 dB(A), bis 30 kW 68 dB(A). Was das für Abstand und Nachbarn bedeutet, erklärt der Ratgeber zur Lautstärke der Wärmepumpe, die Hintergründe das Gebäudeforum klimaneutral der dena.
- Netzdienlichkeit: Neue Wärmepumpen gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Der Netzbetreiber darf die Leistung in Engpässen zeitweise drosseln, dafür sinken die Netzentgelte. Die Regeln erklärt die Bundesnetzagentur.
- Hydraulischer Abgleich: Er ist Pflicht und muss nachgewiesen werden. Er bringt zugleich eine höhere Jahresarbeitszahl und niedrigere Stromkosten. Wie er abläuft, steht im Ratgeber zum hydraulischen Abgleich.
Ein natürliches Kältemittel wie Propan (R290) ist seit dem 21. Juli 2026 keine Fördervoraussetzung mehr und bringt auch keinen Bonus. Sinnvoll bleibt es trotzdem, weil die EU-F-Gase-Verordnung synthetische Kältemittel schrittweise einschränkt.
Welche Kosten angerechnet werden
Förderfähig sind alle Kosten, die direkt mit dem Heizungstausch zusammenhängen, bis zum Höchstbetrag je Wohneinheit.
| Kostenposition | Förderfähig | Hinweis |
|---|---|---|
| Wärmepumpe mit Außeneinheit und Speicher | ja | Gerät muss die Mindestanforderungen erfüllen |
| Montage, Elektroarbeiten, Inbetriebnahme | ja | durch Fachunternehmen |
| Hydraulischer Abgleich | ja | Nachweis erforderlich |
| Demontage und Entsorgung der Altanlage | ja | einschließlich Öltank |
| Heizkörpertausch, Flächenheizung | ja, als Umfeldmaßnahme | wenn für niedrige Vorlauftemperaturen nötig |
| Erdbohrung für Sole-Wasser-Wärmepumpen | ja | Genehmigung der Wasserbehörde nötig |
| Energieberatung, Fachplanung | teilweise | Beratung läuft über das BAFA-Programm |
| Photovoltaikanlage | nein | eigene Programme, siehe Photovoltaik und Wärmepumpe kombinieren |
Der Ablauf in sechs Schritten
Die KfW gibt die Reihenfolge vor. Wer sie einhält, bekommt in der Regel innerhalb weniger Tage eine Zusage. Wer die Arbeiten vorher beginnt, verliert die Förderung komplett.
- Angebote und Heizlast. Hol dir zwei bis drei Angebote. Ein guter Fachbetrieb berechnet die Heizlast, prüft Heizkörper und Vorlauftemperatur und nennt Modell, Kältemittel, Leistung, Schallleistungspegel und Jahresarbeitszahl. Abgleich, Entsorgung und Elektroarbeiten gehören als eigene Positionen ins Angebot.
- Bestätigung zum Antrag (BzA). Das Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt die BzA mit den geplanten Kosten und der Bestätigung, dass die Mindestanforderungen eingehalten werden. Du bekommst eine BzA-ID.
- Vertrag mit Förderklausel. Du schließt den Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Der Vertrag gilt erst, wenn die KfW zusagt, oder er fällt weg, wenn sie ablehnt.
- Antrag in „Meine KfW“. Du registrierst dich im Kundenportal, wählst das Produkt 458, gibst die BzA-ID ein und lädst den Vertrag hoch. Für den Einkommensbonus brauchst du die Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag, für die Boni außerdem Meldebescheinigung und Grundbuchauszug. Nach der Zusage darf der Einbau beginnen.
- Einbau und Bestätigung nach Durchführung (BnD). Der Fachbetrieb installiert die Anlage, führt den hydraulischen Abgleich durch und erstellt die BnD mit einer BnD-ID.
- Nachweis und Auszahlung. Innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung, spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten, identifizierst du dich im Portal, gibst die BnD-ID ein und lädst die Rechnungen hoch. Danach zahlt die KfW den Zuschuss aus. Wer den Einkommensbonus nach der Merkblatt-Version vom Juli 2026 beantragt hat, kann die Nachweise voraussichtlich ab Januar 2027 einreichen.
Landes- und kommunale Programme richtig kombinieren
Einen Landeszuschuss nur für die Wärmepumpe gibt es in den meisten Bundesländern nicht. Üblich sind Darlehen der Landesförderbanken für größere Sanierungen, etwa über die NBank in Niedersachsen, die WIBank in Hessen oder die NRW.BANK, und Zuschüsse einzelner Städte und Stadtwerke. Zwei Regeln aus dem KfW-Merkblatt gelten dabei immer: Andere öffentliche Mittel dürfen mit dem KfW-Zuschuss zusammen höchstens 60 % der geförderten Kosten abdecken, und der Steuerbonus nach § 35c ist für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen. Lass dir die Kumulierbarkeit von der Stelle, die das Programm betreut, schriftlich bestätigen.
Eine gute erste Anlaufstelle sind die Landesenergieagenturen, etwa die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) mit dem Portal klimaschutz-niedersachsen.de, die KEA-BW in Baden-Württemberg, NRW.Energy4Climate oder die LandesEnergieAgentur Hessen. Sie ordnen Bundes- und Landesprogramme ein und vermitteln Energieberatung, stellen aber selbst keine Förderbescheide aus. Was die einzelnen Länder und Städte konkret zahlen, haben wir für Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen aufgeschrieben.
Diese Quellen sind verbindlich
Für die Förderung zählt, was im Merkblatt und in den Technischen Mindestanforderungen steht. Ratgeber, auch dieser, ordnen ein und ersetzen den Blick in die Originalquelle nicht.
| Stelle | Zuständig für | Wann du sie brauchst |
|---|---|---|
| KfW, Programm 458 | Zuschuss, Antrag, Fristen, Ergänzungskredit | Konditionen prüfen, Antrag stellen, Nachweise einreichen |
| KfW-Übersicht zu den Änderungen | Was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat | Alte Angebote und Forenzahlen einordnen |
| BAFA, technische FAQ | Mindestanforderungen, Einzelfragen zur Technik | Geräteauswahl, Schall, Abgleich |
| Bundesnetzagentur | Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, § 14a EnWG | Netzanschluss, reduzierte Netzentgelte |
| Gebäudeforum klimaneutral (dena) | Fachinformation, Expertenliste | Planung, Schallschutz, Energieberater finden |
| Landesenergieagentur und Kommune | Regionale Programme, Beratung | Zusätzliche Zuschüsse, Kumulierung klären |
Typische Fehler und wie du sie vermeidest
| Fehler | Folge | So vermeidest du ihn |
|---|---|---|
| Vertrag ohne Förderklausel | gilt als Vorhabenbeginn, keine Förderung | aufschiebende oder auflösende Bedingung in den Vertrag |
| Arbeiten vor dem Antrag | Förderausschluss | erst Zusage abwarten, dann Einbau |
| Gerät zu laut oder zu ineffizient | keine BzA möglich | Schallleistungspegel und Effizienz im Angebot ausweisen lassen |
| Boni zu optimistisch gerechnet | Eigenanteil höher als geplant | Selbstnutzung, Einkommen und Alter der Altanlage vorher prüfen |
| Hydraulischer Abgleich fehlt | Nachweis unvollständig | Abgleich als Position ins Angebot |
| Fristen verpasst | Zusage verfällt | 36 Monate Umsetzung, Nachweis innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung |
| Veraltete Zahlen | falsche Kalkulation | immer das Merkblatt mit dem aktuellen Gültigkeitsdatum lesen |
Was sich 2027 ändert
Die Förderung wird schrittweise abgebaut, maßgeblich ist jeweils der Tag des Antrags. Zum 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 %, danach alle sechs Monate um weitere 4 Punkte, bis er ab August 2028 wegfällt. Am selben Tag sinkt der Höchstbetrag der ersten Wohneinheit von 28.000 auf 27.250 €, ebenfalls im Halbjahrestakt um je 750 €. Für das Beispiel oben heißt das: Der Haushalt mit 60.000 € Einkommen bekommt bei Antrag 2026 noch 12.880 €, ab Februar 2027 nur 11.445 €. Dazu plant die Bundesregierung für das erste Quartal 2027 einen Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus EU-Produktion; für Geräte von außerhalb der EU könnte die Grundförderung dann sinken. Beschlossen ist das noch nicht. Wer die Wahl hat, stellt den Antrag deshalb noch 2026.
Die Anfrage an Fachbetriebe vorbereiten
Je vollständiger deine Angaben, desto schneller bekommst du ein Angebot, das die KfW akzeptiert. Halte für das Erstgespräch bereit: Baujahr und Wohnfläche, die bisherige Heizung mit Alter und Verbrauch der letzten zwei Jahre, die Art der Wärmeübergabe (Heizkörper oder Fußbodenheizung), einen möglichen Aufstellort für die Außeneinheit mit Abstand zum Nachbarn und den Zustand von Dämmung und Fenstern. Für die Boni brauchst du später die Steuerbescheide, die Meldebescheinigung und einen Grundbuchauszug. Ob dein Haus ohne Dämmung schon für eine Wärmepumpe taugt, klärt der Ratgeber Wärmepumpe im Altbau ohne Dämmung; ob sich vorher ein individueller Sanierungsfahrplan lohnt, der Beitrag zum iSFP.
Über Clever-Bauen.de läuft die Anfrage so: Du beschreibst dein Vorhaben mit Postleitzahl und den Angaben oben, wir leiten die Anfrage an bis zu drei geprüfte Fachbetriebe aus deiner Region weiter, und die Betriebe melden sich mit einem Angebot, das die Förderung bereits einplant. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich, die Betriebe bezahlen uns für die Vermittlung. Einen Vertrag schließt du nur mit dem Betrieb, den du selbst auswählst, und erst, nachdem die Förderklausel drin ist.
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Häufige Fragen zur Wärmepumpenförderung
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?
30 % Grundförderung, dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Tausch einer alten fossilen Heizung und je nach Einkommen 40, 30 oder 10 % Einkommensbonus. Gedeckelt ist der Zuschuss bei 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bei 80 %. Förderfähig sind 28.000 € für die erste Wohneinheit, der Zuschuss liegt also bei höchstens 19.600 €, bei geringem Einkommen bei 22.400 €.
Welche Voraussetzungen gelten für die Wärmepumpenförderung?
Das Haus muss ein Bestandsgebäude sein, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Du musst Eigentümer sein, ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte stellt die Bestätigung zum Antrag aus, der Vertrag braucht eine Förderklausel, und der Antrag muss vor dem Beginn der Arbeiten gestellt sein. Die Wärmepumpe muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bei Luft-Wasser-Geräten seit 2026 auch die Schallgrenze von 10 dB(A) unter dem Ökodesign-Grenzwert.
Darf ich den Vertrag vor dem Förderantrag unterschreiben?
Ja, wenn er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, die ihn an die Zusage der KfW knüpft. Ohne diese Klausel gilt die Unterschrift als Vorhabenbeginn und die Förderung ist ausgeschlossen. Mit den Arbeiten beginnst du erst nach der Zusage.
Wer stellt den Antrag für die Wärmepumpenförderung?
Du selbst als Eigentümer im Kundenportal „Meine KfW“. Der Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte liefert vorher die Bestätigung zum Antrag mit einer BzA-ID und nach dem Einbau die Bestätigung nach Durchführung mit einer BnD-ID.
Wird eine Wärmepumpe im Neubau gefördert?
Nicht über das Programm 458. Es gilt nur für bestehende Wohngebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für Neubauten gibt es eigene KfW-Programme, die am Effizienzhaus-Standard ansetzen, nicht an der einzelnen Heizung.
Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?
Ja, solange alle öffentlichen Mittel zusammen höchstens 60 % der geförderten Kosten abdecken und das Landes- oder Stadtprogramm die Kumulierung erlaubt. Den Steuerbonus nach § 35c EStG kannst du für dieselbe Maßnahme nicht zusätzlich nutzen. Lass dir die Kumulierbarkeit von der Stelle bestätigen, die das Programm betreut.
Welche Nachweise brauche ich nach dem Einbau?
Die Bestätigung nach Durchführung des Fachbetriebs mit BnD-ID, die Rechnungen und deine Identifizierung im Portal. Für die Boni kommen Meldebescheinigung, Grundbuchauszug und Steuerbescheide dazu. Die Frist läuft sechs Monate ab der letzten Rechnung, der Bewilligungszeitraum für das gesamte Vorhaben beträgt 36 Monate.
Wo finde ich verlässliche Informationen zur Wärmepumpenförderung?
Verbindlich sind das KfW-Merkblatt zum Programm 458 und die technischen FAQ des BAFA. Für regionale Programme helfen die Landesenergieagenturen wie die KEAN mit klimaschutz-niedersachsen.de, die KEA-BW oder NRW.Energy4Climate sowie die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Ratgeber, auch dieser, ordnen ein und ersetzen das Merkblatt nicht.
Quellen: KfW, Merkblatt „Bundesförderung für effiziente Gebäude, Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458)“, gültig ab 24.09.2026; KfW, Übersicht „Neue Bedingungen der Heizungsförderung für Wohngebäude“, 21.07.2026; BAFA, „BEG Liste der technischen FAQ“, Version 7.0; Bundesnetzagentur zu § 14a EnWG; § 35c EStG. Stand: 19. Oktober 2026.






