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Einbruchschutz bei Neubauten: Welche Maßnahmen schon bei der Planung sinnvoll sind

von Clever-Bauen.de Redaktion | Aug. 25, 2026

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Wer neu baut, hat einen Vorteil, den Eigentümer von Bestandsimmobilien kaum nutzen können: Sicherheitstechnik lässt sich von Beginn an in die Planung einbeziehen, ohne dass später Wände aufgestemmt oder Kabel sichtbar verlegt werden müssen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik nennt für 2025 rund 82.920 Wohnungseinbrüche in Deutschland – etwa 45 Prozent der Taten scheitern bereits im Versuchsstadium, häufig gerade an geprüfter mechanischer Sicherung. Das macht deutlich, wie wichtig eine möglichst frühzeitige bauliche Vorbereitung ist.

Mechanische Grundsicherung nach DIN EN 1627

Basis jedes Sicherheitskonzepts ist die mechanische Widerstandsfähigkeit von Fenstern, Türen und Rollläden. Die europäische Norm DIN EN 1627 unterscheidet sieben Widerstandsklassen von RC 1 N bis RC 6. Einfamilienhausbesitzer sollten gemäß der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder an allen erreichbaren Öffnungen – also an erdgeschossnahen Fenstern, Terrassentüren und Haustüren – mindestens die Klasse RC 2 fordern. Diese widersteht Gelegenheitstätern mit einfachem Werkzeug wie einem Schraubendreher oder einer Zange mindestens drei Minuten.

Wesentliche Bauteile einer RC-2-Tür sind Mehrfachverriegelung, Sicherheitsschließblech, Bandseitensicherung sowie ein Profilzylinder mit Aufbohr- und Ziehschutz. Bei Fenstern gehören abschließbare Griffe, Pilzkopfzapfen und Sicherheitsbeschläge zur Ausstattung. Diese muss vom Hersteller als geprüftes System zertifiziert sein, einzelne Komponenten allein reichen nicht aus. Wer regional plant und beispielsweise einen Fachbetrieb für eine ergänzende elektronische Sicherung wie eine Alarmanlage in Wiesbaden sucht, sollte die mechanische Grundsicherung von vornherein mit dem Architekten abstimmen.

Elektronische Sicherheit und Leerrohre in der Rohbauphase

Die beste Alarmanlage wirkt nur dann, wenn sie fachgerecht projektiert und installiert wurde. Die Normen DIN VDE 0833 Teil 1 und Teil 3 regeln Planung, Errichtung und Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen. Für den privaten Bereich sind VdS-anerkannte Anlagen der Klasse A eingeführt, bei besonderen Anforderungen kommen Klasse B oder C zum Einsatz. Die VdS-Richtlinie 2311 beschreibt, wie Melder, Zentrale und Übertragungswege auszubilden sind.

Das Fundament für den späteren Erfolg wird in der Bauphase gelegt. Leerrohre für die Kabel zwischen Zentrale, Bedienteilen, Meldern und Sirenen lassen sich in der Rohbauphase ohne nennenswerte Mehrkosten mitziehen. Die Lage der Alarmzentrale, die in der Regel in einem gesicherten Raum mit Netzanschluss und Telefon- oder LAN-Anbindung liegen sollte, gehört vor den Innenausbau festgelegt. Wer eine Funkanlage vorzieht, spart sich die Verkabelung, muss aber die Batterielaufzeiten der Komponenten und die Reichweite in Stahlbetonbauten berücksichtigen.

Das Zusammenwirken aller Baubeteiligten und die Zertifizierung

Ein tragfähiges Sicherheitskonzept entsteht nur durch die Zusammenarbeit von Architekt, Fensterbauer, Elektroplaner und schließlich dem Errichter der Alarmanlage. Die polizeilichen Beratungsstellen führen kostenlos Vor-Ort-Termine durch, deren Empfehlungen in die Ausschreibung einfließen können. Für die Auswahl der Fachbetriebe gibt es verschiedene Qualitätsnachweise: Errichter mit VdS-Anerkennung weisen ihre fachliche Eignung und regelmäßige Prüfung durch den VdS nach.

Die Ausgabe für geprüfte Sicherheitstechnik zahlt sich mehrfach aus. Neben der geringeren Einbruchwahrscheinlichkeit honorieren viele Wohngebäudeversicherungen solche zertifizierten Anlagen mit Prämiennachlässen oder verzichten im Schadensfall auf die Selbstbeteiligung. Bauherren, die ein schlüssiges Konzept aus mechanischer Grundsicherung und elektronischer Überwachung anstreben, sollten die Fachplanung vor der Ausführungsplanung beauftragen. Nur so lassen sich Leitungswege, Wandstärken und Zugangsmöglichkeiten exakt auf die spätere Nutzung abstimmen, ohne im Nachhinein Kompromisse machen zu müssen.

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