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Photovoltaik Förderung Bayern 2026: Was Hausbesitzer wirklich bekommen

von Clever-Bauen.de Redaktion | Okt. 9, 2026

Bayern hat mehr Photovoltaik-Leistung installiert als jedes andere Bundesland, und gleichzeitig seit 2022 kein einziges Landesprogramm mehr, das private Anlagen bezuschusst. Wer nach „Photovoltaik Förderung Bayern“ sucht, findet deshalb viele Seiten, die noch das alte 10.000-Häuser-Programm beschreiben, und wenige, die sagen, was heute gilt.

Die Antwort ist kürzer, als die Suche vermuten lässt: Die Förderung kommt vom Bund und steckt im Steuerrecht und in der Einspeisevergütung, dazu zahlt eine Handvoll Städte etwas, allen voran Regensburg. Dieser Ratgeber rechnet vor, was diese Bausteine bei einer typischen Anlage in Bayern wert sind, zeigt den Stand der Stadtprogramme und erklärt, warum die Solarpflicht für Wohnhäuser in Bayern anders aussieht als im Rest der Republik.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Freistaat fördert seit April 2022 weder Photovoltaikanlagen noch Speicher auf privaten Häusern, eine Wiederaufnahme ist nicht vorgesehen
  • Vom Bund gibt es null Prozent Mehrwertsteuer bis 30 kWp, Steuerfreiheit der Erträge und 7,70 Cent Einspeisevergütung je Kilowattstunde
  • Bei einer 10-kWp-Anlage auf einem bayerischen Süddach sind das rund 2.500 Euro beim Kauf und etwa 11.000 Euro Einspeisevergütung über 20 Jahre
  • Regensburg zahlt 100 Euro je kWp bis 1.500 Euro, München fördert die Beratung mit bis zu 3.000 Euro, Augsburg hat sein Programm im Dezember 2025 beendet
  • Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, behält die heutige Vergütung für 20 Jahre
  • Für Wohnhäuser gilt in Bayern eine Sollvorschrift statt einer Solarpflicht, für Gewerbebauten eine echte Pflicht

Warum das Land nichts mehr zahlt

Von 2015 bis 2022 lief in Bayern das 10.000-Häuser-Programm, zuletzt mit einem Baustein für Batteriespeicher zu neuen Photovoltaikanlagen. Am 24. April 2022 waren die letzten Antragskontingente ausgeschöpft, und das Wirtschaftsministerium stellte das Programm ein. Der Energie-Atlas Bayern, die Informationsplattform des Landes, schreibt dazu, eine Wiederaufnahme sei nicht vorgesehen, und eine Förderung für Batteriespeicher gebe es vom Freistaat aktuell nicht. Auch Balkonkraftwerke fördert das Land nicht, das lässt nach Angaben des Energie-Atlas das bayerische Zuwendungsrecht nicht zu.

Dahinter steht auch eine Regel im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Nach § 80a dürfen Anlagen, die Investitionszuschüsse vom Bund oder vom Land bekommen haben, die Einspeisevergütung nur so weit beziehen, wie Zuschuss und Vergütung zusammen die Kosten der Stromerzeugung nicht übersteigen. Für Zuschüsse von Städten und Gemeinden gilt diese Grenze nicht, deshalb können Kommunen weiter fördern.

Die Förderung, die jeder in Bayern bekommt

Die großen Beträge kommen vom Bund und gelten in jedem Bundesland gleich. Sie müssen nicht beantragt werden und greifen, sobald die Anlage die Bedingungen erfüllt.

Baustein Was er bringt Bedingung
Null Prozent Mehrwertsteuer 19 Prozent weniger auf Module, Wechselrichter, Speicher und Montage Anlage bis 30 kWp am Wohnhaus, seit 2023 unbefristet
Keine Einkommensteuer Einspeiseerlöse und Eigenverbrauch bleiben steuerfrei, keine Gewerbeanmeldung bis 30 kWp am Einfamilienhaus
Einspeisevergütung 7,70 Cent je Kilowattstunde bis 10 kWp, 6,66 Cent für den Anteil bis 40 kWp, bei Volleinspeisung 12,22 Cent Inbetriebnahme zwischen 1. August 2026 und 31. Januar 2027, Zahlung für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr
KfW-Kredit 270 Finanzierung bis 100 Prozent der Kosten, Laufzeit bis 30 Jahre Antrag über die Hausbank vor Beginn, Zins hängt von Bonität und Laufzeit ab

Für neue Anlagen seit Februar 2025 gilt eine Einschränkung: Ohne intelligentes Messsystem dürfen sie nur 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen. Bei Süddächern, wie sie in Bayern üblich sind, kostet das an sonnigen Mittagen etwas Ertrag, der Eigenverbrauch bleibt unberührt. Wie groß der Unterschied zur Ost-West-Belegung ist, steht im Ratgeber Photovoltaik Ost-West oder Süd.

Was die Bundesförderung auf einem bayerischen Dach wert ist

Bayern liegt bei der Sonneneinstrahlung vorn. Ein unverschattetes Süddach bringt hier meist 1.000 bis 1.150 Kilowattstunden je kWp im Jahr, in Nordrhein-Westfalen sind es eher 900 bis 1.000. Die Einspeisevergütung ist damit in Bayern mehr wert als anderswo. Gerechnet für eine 10-kWp-Anlage ohne Speicher, Nettopreis 13.000 Euro, Jahresertrag 10.500 Kilowattstunden, davon 30 Prozent selbst verbraucht, Strompreis 37 Cent.

Posten Rechnung Wert
Gesparte Mehrwertsteuer 19 Prozent von 13.000 Euro 2.470 Euro einmalig
Einspeisevergütung 7.350 kWh × 7,70 Cent rund 565 Euro im Jahr, rund 11.300 Euro über 20 Jahre
Ersparter Strombezug 3.150 kWh × 37 Cent rund 1.165 Euro im Jahr
Zum Vergleich: Zuschuss in Regensburg 10 kWp × 100 Euro 1.000 Euro einmalig

Die Anlage bringt im Jahr rund 1.730 Euro und hat sich nach etwa siebeneinhalb Jahren bezahlt gemacht, bei einer Laufzeit von 25 bis 30 Jahren. Der Regensburger Zuschuss verkürzt das um ein gutes halbes Jahr. Die Mehrwertsteuerbefreiung ist das Zweieinhalbfache davon wert, die Einspeisevergütung das Elffache. Für die Rechnung zählt also weniger die Stadt als die Frage, ob die Anlage noch unter das heutige EEG fällt.

Der Stichtag 31. Dezember 2026

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Entwurf einer EEG-Novelle beschlossen. Danach soll die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen ab dem 1. Januar 2027 entfallen und durch eine befristete Übergangsregelung und die Direktvermarktung ersetzt werden. Der Bundestag berät seit September, Bundesrat und EU-Kommission müssen zustimmen. Beschlossen ist noch nichts, und wie hoch die Übergangsregelung ausfällt, ist offen.

Sicher ist der Bestandsschutz: Wer seine Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, bekommt die heutigen Sätze für das Inbetriebnahmejahr und 20 weitere Jahre. Maßgeblich ist der Tag der Inbetriebnahme, nicht der Tag der Bestellung. Lieferzeit, Montage und der Zählerwechsel durch den Netzbetreiber brauchen zusammen oft mehrere Wochen. Wer die Anlage 2026 noch sicher haben will, sollte den Auftrag deshalb nicht bis November liegen lassen.

Städte in Bayern: Stand Oktober 2026

Die Programme der großen bayerischen Städte sind unterschiedlich weit auseinander. Die Übersicht zeigt, was Ein- und Zweifamilienhäuser Anfang Oktober 2026 bekommen.

Stadt Was es gibt Stand
Regensburg 100 € je kWp, höchstens 1.500 €, plus 200 € an Fassaden oder Denkmälern; auch Erweiterungen bestehender Anlagen Richtlinie seit 1. Januar 2026, Zuschuss abhängig von den Haushaltsmitteln
München kein Zuschuss für die Anlage, aber 60 % des Honorars für eine Photovoltaik-Beratung, höchstens 3.000 € bei ein bis zwei Wohnungen; Mieterstrom 200 € je kWp Richtlinie seit 2. Juli 2026, Antrag vor Auftrag
Würzburg nur noch Sonderfälle: Fassade 250 € je kWp, PV mit Gründach 150 € je kWp; der Baustein für das normale Dach ist gestrichen Programm KlimaStadt Würzburg seit 25. April 2026, 190.000 € im Jahr
Fürth der Versorger infra fürth zahlt über seine KlimaOffensive 50 € je kWp und einen Speicherzuschuss, nur für eigene Kunden im Stadtgebiet solange Mittel vorhanden sind, Obergrenze auf der infra-Seite prüfen
Nürnberg kein Zuschuss; die Solarinitiative berät kostenlos und stellt ein Solar- und Gründachkataster bereit laufend
Augsburg keiner mehr; das Programm 2023 bis 2025 endete nach mehr als 1.560 Anträgen beendet am 15. Dezember 2025, Fortsetzung laut Stadt nicht absehbar

Regensburg ist damit die einzige bayerische Großstadt, die 2026 ein normales Hausdach bezuschusst. Die Regeln dort sind streng: Mit der Montage darf erst nach dem schriftlichen Bewilligungsbescheid begonnen werden, Angebote einholen und planen ist vorher erlaubt. Die Anlage muss im Stadtgebiet stehen und mindestens fünf Jahre laufen, der Verwendungsnachweis muss innerhalb von 18 Monaten vorliegen. Balkonkraftwerke und Freiflächenanlagen sind ausgenommen.

Wohnst du in einer anderen Kommune, lohnt eine Nachfrage bei der Gemeinde und bei deinem Stromversorger. Manche Stadtwerke und Gemeinden haben kleine Programme, die in keiner Übersicht stehen, und fast alle verlangen den Antrag vor Beginn der Arbeiten.

Die Solarpflicht in Bayern: Sollvorschrift statt Pflicht

Bayern hat die Solarpflicht in Art. 44a der Bayerischen Bauordnung geregelt, aber für Wohnhäuser bewusst weich. Für Gewerbe- und Industriegebäude gilt seit dem 1. März 2023 eine echte Pflicht, für sonstige Nichtwohngebäude seit dem 1. Juli 2023, jeweils auch bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut ab 2025. Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern Dachfläche, Garagen, Carports und Schuppen sind ausgenommen.

Für Wohngebäude sagt das Gesetz dagegen nur, die Eigentümer „sollen“ bei Bauanträgen ab dem 1. Januar 2025 und bei einer vollständigen Dachhauterneuerung ab diesem Datum eine Solaranlage in angemessener Auslegung errichten. Angemessen heißt: Die Module decken mindestens ein Drittel der geeigneten Dachfläche. Eine Sollvorschrift ist eine dringende Empfehlung des Gesetzgebers, keine Pflicht mit Bußgeld. Das unterscheidet Bayern von Nordrhein-Westfalen, wo bei einer Dachsanierung seit 2026 eine Pflicht mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld gilt. Was dort im Einzelnen vorgeschrieben ist, steht im Ratgeber Photovoltaik Förderung NRW.

Für die Praxis ändert die weiche Regel wenig. Wer in Bayern ohnehin das Dach erneuert, hat Gerüst und Dachdecker schon vor Ort, und bei den Erträgen im Süden rechnet sich die Anlage auch ohne Zwang. Was beim Zusammenspiel von Dachsanierung und Photovoltaik zu beachten ist, steht im Ratgeber Photovoltaik im Neubau und bei der Sanierung.

Kostenlose Hilfe in Bayern

Der Energie-Atlas Bayern des Landes hat einen Leitfaden für Dachanlagen und eine Potenzialkarte, die zeigt, wie viel Solarstrom in deiner Gemeinde möglich ist. Für das einzelne Dach sind die Solarkataster der Städte und Landkreise genauer, etwa das Solar- und Gründachkataster in Nürnberg mit Wirtschaftlichkeitsrechner oder das Kataster des Landkreises Freising. Ob es eines für deinen Ort gibt, verrät die Suche nach „Solarpotenzialkataster“ plus Landkreis.

Die Solarinitiative Nürnberg und die Solaroffensive Augsburg beraten Bürger ihrer Städte kostenlos und unabhängig, auch wenn es dort keinen Zuschuss mehr gibt. Landesweit hilft die Verbraucherzentrale: Beim Eignungs-Check Solar kommt ein Energieberater ins Haus, prüft Dach, Verschattung, Heizung und Anschlüsse und gibt eine Empfehlung. Der Termin dauert ein bis zwei Stunden und kostet 40 Euro, den Rest trägt das Bundeswirtschaftsministerium. Termine gibt es unter 0800 809 802 400.

Die richtige Reihenfolge

  1. Prüfe im Solarkataster deiner Stadt oder deines Landkreises, welche Dachflächen sich eignen.
  2. Frag bei Gemeinde und Stromversorger nach einem Programm. In Regensburg stellst du den Antrag, bevor die Montage beginnt, in München vor dem Beratungsauftrag.
  3. Hol drei Angebote ein, die Montage, Zählerwechsel und Anmeldung enthalten, und lass sie bei Bedarf von der Verbraucherzentrale prüfen.
  4. Plane Bestellung, Montage und Zählerwechsel so, dass die Inbetriebnahme 2026 sicher ist.
  5. Melde die Anlage im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber an, sonst gibt es keine Einspeisevergütung.

Häufige Fragen

Gibt es in Bayern eine Landesförderung für Photovoltaik?

Nein. Das 10.000-Häuser-Programm mit seinem Speicherbaustein wurde am 24. April 2022 eingestellt, eine Wiederaufnahme ist laut Energie-Atlas Bayern nicht vorgesehen. Auch für Batteriespeicher und Balkonkraftwerke zahlt das Land nichts.

Welche Städte in Bayern zahlen einen Zuschuss?

Regensburg zahlt 100 Euro je kWp bis 1.500 Euro für normale Dachanlagen. Würzburg fördert nur noch Fassaden und Gründach-Kombinationen, München die Beratung mit bis zu 3.000 Euro. In Fürth zahlt der Versorger infra fürth 50 Euro je kWp für seine Kunden. Augsburg hat sein Programm im Dezember 2025 beendet, Nürnberg hat keines.

Bekomme ich in Bayern Förderung für den Batteriespeicher?

Vom Land nicht. Vom Bund gilt für den Speicher dieselbe Mehrwertsteuerbefreiung wie für die Anlage, wenn er zusammen mit ihr oder für sie gekauft wird. Ob sich ein Speicher lohnt, rechnet der Ratgeber Photovoltaik mit Speicher: Kosten 2026 durch.

Was passiert 2027 mit der Einspeisevergütung?

Nach dem Gesetzentwurf vom Juli 2026 soll die feste Vergütung für Neuanlagen ab 2027 entfallen und durch eine befristete Übergangsregelung ersetzt werden. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten die heutigen Sätze für 20 Jahre.

Muss ich in Bayern bei einer Dachsanierung Photovoltaik einbauen?

Für Wohnhäuser nicht zwingend. Die Bauordnung sagt, Eigentümer „sollen“ bei einer vollständigen Dachhauterneuerung seit 2025 eine Anlage errichten, ein Bußgeld ist dafür nicht vorgesehen. Für Gewerbe- und andere Nichtwohngebäude gilt dagegen eine echte Pflicht.

Lohnt sich Photovoltaik in Bayern ohne Zuschuss?

Im Rechenbeispiel bringt eine 10-kWp-Anlage für 13.000 Euro rund 1.165 Euro Stromersparnis und 565 Euro Einspeisevergütung im Jahr. Nach etwa siebeneinhalb Jahren ist sie bezahlt, bei einer Laufzeit von 25 bis 30 Jahren. Wegen der hohen Erträge im Süden rechnet sich die Anlage in Bayern schneller als in den meisten anderen Bundesländern, auch ohne Stadtzuschuss.

Was du als Nächstes tun kannst

  1. Such das Solarkataster deines Landkreises und notiere Dachfläche und Ertragsschätzung.
  2. Frag bei Gemeinde und Stromversorger, ob ein Programm offen ist, und stell den Antrag vor dem Auftrag.
  3. Hol drei Angebote ein, die Montage, Zählerwechsel und Anmeldung enthalten.
  4. Lass die Angebote bei Bedarf von der Verbraucherzentrale prüfen.
  5. Frag den Anbieter nach einem verbindlichen Termin für die Inbetriebnahme noch in diesem Jahr.

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