Viele Menschen träumen von einem selbst gebauten Eigenheim. So ein Bauvorhaben bedeutet allerdings auch Verantwortung. Gerade auf Baustellen lauern allerlei Gefahren, die von Unfällen bis zu allgemeinen Schäden am Rohbau reichen. Sobald größere Baumaßnahmen anstehen, ist es somit ratsam, sich einen soliden Versicherungsschutz zusammenzustellen.
Für die meisten Sach- und Personenschäden, die auf Baustellen bzw. durch Baustellen passieren, ist der Bauherr verantwortlich. Häuslebauer sind daher gut beraten, vor dem ersten Spatenstich eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie leistet Schadenersatz für alle Schäden, die vom Bau sowie vom Baugrundstück ausgehen. Packen Freunde und Familie während der Bauphase mit an, empfiehlt sich der Abschluss einer Bauhelfer-Unfallversicherung.
Zusätzlich sollten Bauherren an eine Feuerrohbau- und gegebenenfalls an eine Bauleistungsversicherung denken. Letztere schützt vor Kosten durch unvorhersehbare Zwischenfälle, während die Feuerrohbau-Versicherung Schäden durch Brände am Bau abdeckt. Es wird empfohlen, Brandschutztore und Brandschutzfenster zu verwenden.
Ein umstürzendes Gerüst beschädigt das Nachbargrundstück, ein Passant wird von einem herabfallenden Bauteil getroffen – die Risiken auf Baustellen sind vielfältig und enorm. Und Bauherren haften vom ersten Spatenstich an für Schäden, die anderen im Zusammenhang mit der Baustelle entstehen. Wer eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung abschließt, ist gegen dieses Risiko abgesichert.
Die Police schützt vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Vorausgesetzt, der Schaden wurde nicht durch Vorsatz oder vorsätzliche Missachtung gewisser Pflichten verursacht. Außerdem beinhaltet die Bauherrenhaftpflicht einen “passiven Rechtsschutz”. Das bedeutet, dass sie jede Schadensersatzforderung prüft und gegen unberechtigte Ansprüche vorgeht.
Gut zu wissen: Bauherren sind verpflichtet, die Baustelle abzusichern, sämtliche Bauvorschriften einzuhalten und die Auswahl geeigneter Handwerker und Dienstleister sicherzustellen. Die Beauftragung eines Bauunternehmens oder Architekten entbindet nicht von der Haftung im Schadensfall. Laut BGB haften Bauherr, Architekt und Bauunternehmer gesamtschuldnerisch. Wer für den Schaden die Hauptverantwortung trägt, spielt keine Rolle.
Die Bauleistungsversicherung schützt vor finanziellen Rückschlägen durch unvorhersehbare Schäden, die während des Bauvorhabens am unfertigen Bau entstehen können. Zum Beispiel durch:
– Naturgewalten wie Hochwasser, Hagel und Sturm
– Vandalismus und Diebstahl fest verbauter Teile
– Konstruktions- und Materialfehler
– Fahrlässigkeit
Die Bauleistungsversicherung ist somit eine sinnvolle Ergänzung zur Bauherrenhaftpflicht – ähnlich wie die Kaskoversicherung die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht um wichtige Bestandteile ergänzt. Der Versicherungsschutz umfasst sämtliche Lieferungen und Leistungen für den Roh-, Aus- und Umbau. Er endet, sobald das Haus bezugsfertig ist und die zuständige Baubehörde die Bauabnahme erteilt.
Gut zu wissen: Schäden, die durch normale Witterungseinflüsse wie Dauerregen oder Frost entstehen, übernimmt die Bauleistungsversicherung nicht.
Die Feuerrohbau-Versicherung sichert den Rohbau gegen Schäden durch Feuer, Blitzschlag und Explosion ab. Folgeschäden, die durch Rauchentwicklung und Löschwasser der Feuerwehr entstehen, sind ebenfalls inkludiert. Außerdem schließt die Leistung sämtliche Baumaterialien mit ein, die sich auf dem Gelände befinden.
Gut zu wissen: In vielen Wohngebäudeversicherungen ist die Feuerrohbau-Versicherung inklusive und dadurch kostenlos. Bis zum Bezug des Hauses greift die Feuerrohbau-Versicherung. Im Anschluss tritt die Wohngebäudeversicherung in Kraft.
Wer baut, freut sich über fleißige Helfer – und trägt die volle Verantwortung für deren Sicherheit. Bauherren sind verpflichtet, freiwillige Helfer vor Baubeginn bei der zuständigen Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden. Die Helfer sind anschließend über die gesetzliche Bauhelferversicherung abgesichert. Der Versicherungsschutz besteht für Unfälle auf der Baustelle sowie für solche auf dem Hin- und Rückweg. Hat der Bauherr die Anmeldung versäumt, sind die Helfer dennoch gesetzlich abgesichert. Im Schadensfall droht ihm jedoch ein Bußgeld.
Gut zu wissen: Bauherren sowie deren Ehepartner sind nicht über die BG Bau versichert. Wer umfangreiche Arbeiten in Eigenregie und mit entsprechend vielen Helfern plant, sollte zusätzlich über den Abschluss einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung nachdenken.
Mit Ausnahme der Anmeldepflicht von Bauhelfern bei der BG Bau sind Bauherren nicht verpflichtet, eine der genannten Versicherungen abzuschließen. Allerdings setzen Banken für den Abschluss einer Baufinanzierung diverse Versicherungen voraus, um ihre Darlehensrückzahlungsansprüche zu sichern.
Eine wichtige Versicherung nach dem Hausbau stellt die Wohngebäudeversicherung dar. Sie steht für Schäden an fertigen Immobilien ein, die beispielsweise durch Feuer, Sturm oder austretendem Leitungswasser entstehen. Um sich gegen Schäden aus Überschwemmungen, Erdbeben oder Schneedruck abzusichern, wird eine Elementarschaden-Versicherung benötigt. Damit auch der Hausrat ausreichend geschützt ist, sollten Bauherren eine Hausratversicherung abschließen – die Police kümmert sich, wenn bewegliches Eigentum im Wohnraum beschädigt wird.
Was einzelne Bauversicherungen kosten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Beiträge orientieren sich beispielsweise an Größe und Art des Bauvorhabens sowie am gewünschten Leistungsumfang. Die Kosten für die Bauleistungsversicherung und die Bauherrenhaftpflicht hängen von der Bausumme ab. Die Feuerrohbau-Versicherung ist meist für eine bestimmte Zeit beitragsfrei, während sich die Kosten der Wohngebäudeversicherung nach Größe und Wert des Hauses richten. Die Beiträge für die Bauhelfer-Unfallversicherung über die BG Bau setzen sich aus einem fiktiven Arbeitslohn und einem Beitragssatz zusammen, der von Bundesland zu Bundesland variiert.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Je aufwändiger das Bauvorhaben und je wertvoller Gebäude und Inventar, umso umfassender sollte der Versicherungsschutz sein – hiermit einhergehend steigen gewöhnlich auch die Kosten der Versicherung.