Glasbruch durch Thermoschock Vermeiden von Glasbrüchen infolge thermischer Überbelastung
Starke ungleichmäßige Erwärmungen können im Glas zu hohen Spannungen führen und im Extremfall einen sogenannten Thermoschock, das heißt einen Glasbruch infolge thermischer Überbelastung auslösen!
Gemäß allgemein gültiger Glasrichtlinie für Glas am Bau fällt Glasbruch infolge thermischer Überlastung nicht unter die allgemeine Gewährleistung/Garantie.
!!! Das heißt, alle Kosten für den Glasersatz müssen durch Mieter, Eigentümer bezahlt werden
Bei Wärmequellen wie Heizkörpern, Spots, Warmluftaustritten, Möblierungen, Fernseher usw. sollte der Mindestabstand von 30 cm zur Verglasung nicht unterschritten werden.
Gläser dürfen weder bemalt noch mit Folien beklebt werden. Des Weiteren sollte eine Teilbeschattung vermieden werden, da bei einer Sonneneinstrahlung dadurch partiell sehr hohe Temperaturen auftreten können.
Bei Schiebetüranlagen sollte darauf geachtet werden, dass der Schiebeflügel immer ganz offen ist! Sonst kann sich, zwischen den im geöffneten Zustand hintereinanderstehenden Gläsern durch direkte Sonneneinstrahlung ein Hitzestau bilden, der ebenfalls zu einem Thermoschock führen kann.
Das gleiche Problem ergibt sich oft auch bei reflektierenden Rollos, Vorhängen usw. bei ungenügender Luftzirkulation.
Welche möglichen Vorkehrungen können Sie treffen:
Mindestabstand von 30 cm zum Glas
Teilbeschattung durch Storen, Rollos, Sonnen- und Sichtschutz außen vermeiden
Schiebetüren oder -Fenster bei direkter Sonneneinstrahlung nicht übereinander stehen lassen
Keine Gegenstände/Sachen (vor allem Dunkel) wie: Möbel, Fernseher, Polstergruppen, Blumen, Vorhänge, Rollos, Dekorationen, Statuen, Poster, Plakate, Aufkleber, Folien, Bemalungen, Aktentaschen, Koffer etc. vor dem Glas positionieren.
Generell empfehlen wir eine Glasbruchversicherung abzuschließen
Glasbruch durch Thermoschock Vermeiden von Glasbrüchen infolge thermischer Überbelastung
Starke ungleichmäßige Erwärmungen können im Glas zu hohen Spannungen führen und im Extremfall einen sogenannten Thermoschock, das heißt einen Glasbruch infolge thermischer Überbelastung auslösen!
Gemäß allgemein gültiger Glasrichtlinie für Glas am Bau fällt Glasbruch infolge thermischer Überlastung nicht unter die allgemeine Gewährleistung/Garantie.
!!! Das heißt, alle Kosten für den Glasersatz müssen durch Mieter, Eigentümer bezahlt werden
Bei Wärmequellen wie Heizkörpern, Spots, Warmluftaustritten, Möblierungen, Fernseher usw. sollte der Mindestabstand von 30 cm zur Verglasung nicht unterschritten werden.
Gläser dürfen weder bemalt noch mit Folien beklebt werden. Des Weiteren sollte eine Teilbeschattung vermieden werden, da bei einer Sonneneinstrahlung dadurch partiell sehr hohe Temperaturen auftreten können.
Bei Schiebetüranlagen sollte darauf geachtet werden, dass der Schiebeflügel immer ganz offen ist! Sonst kann sich, zwischen den im geöffneten Zustand hintereinanderstehenden Gläsern durch direkte Sonneneinstrahlung ein Hitzestau bilden, der ebenfalls zu einem Thermoschock führen kann.
Das gleiche Problem ergibt sich oft auch bei reflektierenden Rollos, Vorhängen usw. bei ungenügender Luftzirkulation.
Welche möglichen Vorkehrungen können Sie treffen:
Mindestabstand von 30 cm zum Glas
Teilbeschattung durch Storen, Rollos, Sonnen- und Sichtschutz außen vermeiden
Schiebetüren oder -Fenster bei direkter Sonneneinstrahlung nicht übereinander stehen lassen
Keine Gegenstände/Sachen (vor allem Dunkel) wie: Möbel, Fernseher, Polstergruppen, Blumen, Vorhänge, Rollos, Dekorationen, Statuen, Poster, Plakate, Aufkleber, Folien, Bemalungen, Aktentaschen, Koffer etc. vor dem Glas positionieren.
Generell empfehlen wir eine Glasbruchversicherung abzuschließen