Hauseigentümer oder Besitzer einer Wohnung können die Unterhaltskosten vom Eigenmietwert abziehen, zumindest teilweise. Je älter das Eigentum daher ist, umso mehr lohnt sich das Thema Abzug Steuern Renovation für den Eigentümer selbst. Doch gerade eine Sanierung des Hauses kann sich doppelt lohnen, vor allem wenn man die Kosten für das Eigenheim von der Steuer absetzen kann.
Gerade wenn es um die in die Jahre gekommene Heizung geht oder um die Renovation einer Küche – bei beidem handelt es sich um werterhaltende Ausgaben, die als Unterhalt bezeichnet werden. In diesem Fall ist ein Renovation Steuerabzug möglich. Auch ein eingebauter Wintergarten kann steuerlich absetzbar sein, da es sich um eine wertmehrende Ausgabe des Hauses handelt. In diesem Fall trägt man als Eigentümer nämlich zur Reduktion der Grundstücksgewinnsteuer bei, was wichtig für einen späteren Hausverkauf ist.
Steuerabzug Renovation Eigenheim – die geschickte Nutzung
Je nachdem, in welcher Steuerperiode man sich befindet, kann der Eigentümer zwischen einem pauschalen und effektiven Unterhaltsabzug wählen. Mit einer geschickten Planung lassen sich die Renovationskosten Steuern abziehen und sparen.
Besonders bei den grösseren planbaren Renovationsarbeiten, die meistens höher ausfallen als der Pauschalbetrag, sollte man die Kosten auf mehrere Steuerperioden verteilen. Einen Steuerabzug Renovation kann man damit erreichen, in dem man die einzelnen Renovationsphasen auf die Jahre aufteilt. Sollten zusätzlich dringende Sanierungen in einem Jahr anstehen, kann man die weiteren Renovationen auf ein anderes Jahr legen. Das Thema Steuerabzug Renovation Haus ist sehr umfangreich und sollte trotz alledem gut durchdacht sein.
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